Grundsteuer nicht auf Basis von Kaltmiete !

Grundsteuer nicht auf Basis von Kaltmiete !

PRESSEMITTEILUNG des Verband Wohneigentum e.V.

Verband Wohneigentum setzt auf Flächenmodell

Grundsteuer: Es geht ums Geld.
Grundsteuer: Es geht ums Geld.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Berlin/Bonn, 26.11.2018 - Die Diskussion um die Grundsteuerreform geht in eine neue Phase. Nach ersten Veröffentlichungen bringt Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Vorschlag ein, die Kaltmiete zur Grundlage der Berechnung zu machen. Der Verband Wohneigentum lehnt diese Form von wertbasiertem Steuermodell ab.

Kostenspirale nicht anheizen

"Nicht nur für Mieter kann dieses Modell zu einer wachsenden Belastung führen, auch selbstnutzende Wohneigentümer würden in die Kostenspirale geraten", warnt Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum. Bei Eigenheimbesitzern würde eine fiktive Miete angesetzt, die sich nach der aktuellen ortsüblichen Vergleichsmiete richtet. In Regionen mit hoher Nachfrage und steigender Kaltmiete müsste mit Verteuerung gerechnet werden, der keine höhere finanzielle Leistungsfähigkeit der Eigentümer gegenübersteht.

Der Verband Wohneigentum hält das Flächenmodell für weitaus sachgerechter. Auf dessen Grundlage könnte mit relativ geringem Verwaltungs- und Kostenaufwand die Berechnung einmal vorgenommen werden. Nur bei Änderung physikalischer Flächen wäre eine Neuerfassung erforderlich. Verfassungsrechtliche Verwerfungen mangels rechtzeitiger, richtiger, das heißt unstrittiger, Bewertung gibt es beim Flächenmodell nicht.

Gigantischer Verwaltungsaufwand

"Jedes wertbasierte Modell, auch eines auf Basis der Kaltmiete, zieht einen gigantischen Verwaltungsaufwand nach sich. Die Steuereinnahmen würden in keinem Verhältnis zu diesem Kostenaufwand stehen", ist VWE-Präsident Manfred Jost überzeugt.

Grundsteuer als Objektsteuer muss stabil berechnet werden. Eine Dynamik über wertbasierte Modelle jedweder Art lehnt der Verband Wohneigentum für jeden selbstnutzenden Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümer ab. Insbesondere dürfen wertsteigernde Investitionen für energetische Sanierung, altersgerechten Umbau und Einbruchschutz, Aus- und Umbau entsprechend der Familienphase ? alles "mietsteigernde" Maßnahmen ? nicht konterkariert werden.

Als Ziel fordert der Verband Wohneigentum außerdem, dass die Grundsteuerreform insgesamt kostenneutral umgesetzt wird und für selbstnutzende Wohneigentümer sozial verträglich bleibt.

Grundsteuer: Es geht ums Geld

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.