Rechtstipp: Berliner Testament ändern

Rechtstipp: Berliner Testament ändern

17.05.2019

Berliner Testament
Auch ein Berliner Testament kann jederzeit geändert oder neuen Rahmenbedingungen angepasst werden.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Kann man ein einmal gefasstes Berliner Testament ändern ?

Ja

  • grundsätzlich kann das Testament ebenso wie ein Einzeltestament jederzeit geändert oder neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist diese Option allerdings eingeschränkt, da das Berliner Testament nach dem Tod eines Erblassers nicht mehr geändert werden kann. Doch solange beide Ehegatten leben, können sie ihre Verfügung natürlich ändern.


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