Rechtstipp: Berliner Testament ändern
Rechtstipp: Berliner Testament ändern
17.05.2019
Kann man ein einmal gefasstes Berliner Testament ändern ?
Ja
grundsätzlich kann das Testament ebenso wie ein Einzeltestament jederzeit geändert oder neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist diese Option allerdings eingeschränkt, da das Berliner Testament nach dem Tod eines Erblassers nicht mehr geändert werden kann. Doch solange beide Ehegatten leben, können sie ihre Verfügung natürlich ändern.