Fachvortrag: Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht
Fachvortrag: Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht
28. Mai 2019 im Bürgersaal des Rathaus Heinsheim einen Fachvortrag zu den vielfältigen Themen der Patienten -
verfügung und der Vorsorgevollmacht. Hierzu wurde über den "Landesverband Baden-Württemberg e.V." der Fachanwalt Thomas Maulbetsch zur Verfügung gestellt, welcher zu den Gründungsmitgliedern des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten gehört, einem Zusammenschluss von Anwälten und Notaren die ihr Augenmerk ausschließlich dem Erbrecht widmen.
Im voll besetzten Bürgersaal begrüßte Harald Fink, Vorsitzender des "Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar", die Anwesenden und stellte den Fachanwalt Thomas Maulbetsch den Gästen vor. Harald Fink wies in seiner Begrüßungsrede auf die Wichtigkeit klarer und eindeutiger Vormulierungen in einer Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht hin.
Weiterhin legte Thomas Maulbetsch die Vorteile einer Vorsorgevollmacht dem interessierten Publikum dar. So stellte er als erstes mit tatsächlichen Fallbeispielen, welche Wirkungen eine Vorsorgevollmacht haben kann, plastisch heraus. Seine Themenschwerpunkte waren nun wie weit eine Vorsorgevollmacht reicht, wie Missbrauch ausgeschlossen wird und was der Bevollmächtigte selbst zu beachten hat.
versammlung und das Sommerfest, beendete Harald Fink, die gelungene Veranstaltung.
Bericht: Claus Weis
Foto's: Sigrid Weis
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