Fachvortrag: Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht

Fachvortrag: Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht

30.05.2019

Fachvortrag: Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht
Fachanwalt Thomas Maulbetsch und Vorsitzender Harald Fink.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar
Der "Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar", in Zusammenarbeit mit dem "Verband Wohneigentum Bezirksverband Neckar - Odenwald" präsentierten am
28. Mai 2019 im Bürgersaal des Rathaus Heinsheim einen Fachvortrag zu den vielfältigen Themen der Patienten -
verfügung und der Vorsorgevollmacht. Hierzu wurde über den "Landesverband Baden-Württemberg e.V." der Fachanwalt Thomas Maulbetsch zur Verfügung gestellt, welcher zu den Gründungsmitgliedern des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten gehört, einem Zusammenschluss von Anwälten und Notaren die ihr Augenmerk ausschließlich dem Erbrecht widmen.

Im voll besetzten Bürgersaal begrüßte Harald Fink, Vorsitzender des "Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar", die Anwesenden und stellte den Fachanwalt Thomas Maulbetsch den Gästen vor. Harald Fink wies in seiner Begrüßungsrede auf die Wichtigkeit klarer und eindeutiger Vormulierungen in einer Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht hin.

Fachvortrag: Patientenverfügung und der Vorsorgevollma
Fachanwalt Thomas Maulbetsch, einem langjährigen Dozenten an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Mosbach, nahm fesch, gleich einen Rundgang durch die Gäste, um diese mit den Feinheiten und Modalitäten der Patientenverfügung in den Bann zu ziehen. So waren die frühzeitige Überlegungen was alles in einer Patientenverfügung geregelt sein sollte seine ersten Themen, welche auch sofort Fragen im Publikum aufkommen ließ. Thomas Maulbetsch blieb keiner Frage eine Antwort schuldig und zeigte hier sein großes Wissen zu diesem Thema.

Weiterhin legte Thomas Maulbetsch die Vorteile einer Vorsorgevollmacht dem interessierten Publikum dar. So stellte er als erstes mit tatsächlichen Fallbeispielen, welche Wirkungen eine Vorsorgevollmacht haben kann, plastisch heraus. Seine Themenschwerpunkte waren nun wie weit eine Vorsorgevollmacht reicht, wie Missbrauch ausgeschlossen wird und was der Bevollmächtigte selbst zu beachten hat.

Interessiertes Publikum
Interessiertes Publikum.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar
Harald Fink bedankte sich beim Referenten für den gelungenen Abend, was sich auch über die rege Beteiligung und dem Schlussapplaus des Publikums ausdrückte und wies darauf hin, dass der Fachanwalt für den Verband Wohneigentum tätig ist und bei Inanspruchnahme durch Mitgliedsfamilien, die Erstberatung kostenlos sei. Mit dem Hinweis auf die bevorstehende Jahreshaupt -
versammlung und das Sommerfest, beendete Harald Fink, die gelungene Veranstaltung.

Bericht: Claus Weis

Foto's: Sigrid Weis

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