Wohngeld auch für selbstnutzende Wohneigentümer

22.04.2020

Am 01. Januar 2020 die Wohngeldreform in Kraft.
© Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Wer als selbstnutzender Wohneigentümer z.B. durch Corona weniger Geld verdient, kann seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen.

Dieser Zuschuss zu den Wohnkosten wird jeweils zur Hälfte vom Bund und dem Land Baden - Württemberg getragen.

Zudem trat am 01. Januar 2020 die Wohngeldreform in Kraft, mit wesentlichen Leistungsverbesserungen !

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf dem Serviceportal des Landes Baden - Württemberg unter:

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Wohngeld+beantragen-96-leistung-0

Zum Download:
Broschüre: Wohngeld 2020 - Ratschläge und Hinweise

Seit gut 55 Jahren hilft das Wohngeld einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet

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