Wohnungseigentümer zurück in die zweite Reihe
"Das neue Gesetz entspricht nicht den Anforderungen, die aus Eigentümer- und Verbrauchersicht an eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zu stellen sind", erklärt Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum, bereits Anfang Mai. Die Bewertung der Verbände: Wichtige strukturelle Missstände bleiben ungelöst.
Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum, weist auf die Fehlkonstruktion hin: "Es werden Rechte der Eigentümer beschnitten und die Verwalterrechte im Sinne des anvisierten Systemwechsels ausgeweitet. Damit geraten die Machtverhältnisse in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) in eine deutliche Schieflage - zugunsten der Bauträger, der Verwalter, der Auftragnehmer und Dienstleister von WEGs." Der Rechtsschutz für Auftragnehmer von WEGs werde höher bewertet als der Rechtsschutz für die Wohnungseigentümer.
Zum Bericht der "Süddeutschen Zeitung"...
Quelle: Verband Wohneigentum e.V.