Zweckentfremdungsverbotsgesetz im Anhörungsverfahren

23.11.2020

Zweckentfremdungsverbotsgesetz im Anhörungsverfahren
Ferienwohnraum im Fokus der Behörden.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Wohnraum ist ein sehr knappes Gut. Vor allen in den Ballungsräumen fehlt es an Wohnraum, der auch für Familien noch bezahlbar ist.

Leerstand oder gar eine veränderte Nutzung von Wohnraum wird auch als Grund dafür angesehen, dass das Angebot verknappt wird.

Ziel der Gesetzesänderung ist, den Gemeinden zusätzliche Instrumente an die Hand zu gegeben, um der Verringerung des vorhandenen Wohnraumbestands und damit einer Vergrößerung des Wohnraummangels entgegenzuwirken. Hierzu soll das Zweckentfremdungsverbotsgesetz effizienter ausgestaltet werden.

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