Leerstand oder gar eine veränderte Nutzung von Wohnraum wird auch als Grund dafür angesehen, dass das Angebot verknappt wird.
Ziel der Gesetzesänderung ist, den Gemeinden zusätzliche Instrumente an die Hand zu gegeben, um der Verringerung des vorhandenen Wohnraumbestands und damit einer Vergrößerung des Wohnraummangels entgegenzuwirken. Hierzu soll das Zweckentfremdungsverbotsgesetz effizienter ausgestaltet werden.