Geänderte Gesetzeslage in Bezug auf die Nutzung von Heizöl in Wasserschutzgebieten

18.12.2020

Geänderte Gesetzeslage in Bezug auf die Nutzung von Heizöl in Schutzgebieten
Abfliesendes Hochwasser in 2013. Beispielbild. Foto: Claus Weis   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Liebe Mitgliedsfamilien,

bereits im August 2017 haben wir Sie über die geänderte Gesetzeslage in Bezug auf die Nutzung von Heizöl in Wasserschutzgebieten informiert !

Seitdem gilt erstmals eine bundeseinheitliche "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV). Das Regelwerk löst die bisherigen Länderverordnungen ab.

Es bezieht sich auf Anlagen wie Heizölbehälter, aber auch Raffinerien und Biogasanlagen, in denen mit wassergefährlichen Stoffen umgegangen wird.

Auch selbstnutzende Haus - und Wohnungeseigentümer sind davon betroffen, wie das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) sowie das Landratsamt Heilbronn betont. Künftig müssen mehr private Heizöltankanlagen fachgerecht und wiederkehrend durch einen Sachverständigen geprüft werden.

Heinsheim mit seinem "Wasserschutzgebiet und dem Hochwasser-Risikogebiet HQextrem" ist ebenfalls von den Änderungen betroffen !

Da mit den neuen Bestimmungen auch der Bußgeldkatalog drastisch angepasst wurde, stellen wir Ihnen einige erläuternde Infos mit der Bitte zu prüfen, ob diese für Sie als selbstnutzende Haus - und Wohnungeseigentümer im "Wasserschutzgebiet und dem Hochwasser-Risikogebiet HQextrem", relevant sein könnten.

Wer der Pflicht zur Beauftragung der Prüfung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld nicht unter 1.000 Euro geahndet werden kann.

Info's zum Download:

Links zu Anzeige-Formularen:

Weitere Informationen rund um das Thema "Heizöl" finden Sie auf der Homepage unter dem Link: www.landkreis-heilbronn.de/heizoellager

Antwort auf Ihre Fragen und Informationen zur Lage Ihres Grundstücks in Schutzgebieten erhalten Sie über die Rufnummer 07131 994 528, Fax 07131 994 83 528 oder die Mailadresse: info.heizoel@landratsamt-heilbronn.de

Quelle: Landratsamt Heilbronn | Verband Wohneigentum e.V. und Fl | K. B. | IWO | BSB | LUBW

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