NACHBARRECHT EINFRIEDUNG - GRÜNE GRENZE

21.07.2022

NACHBARRECHT EINFRIEDUNG - GRÜNE GRENZE
Beispielbild.   © Verband Wohneigentum Heinsheim/Bad Rappenau

Die Höhe einer Hecke ist im Nachbarrecht Baden-Württemberg (NRG) in "§ 12, Hecken" geregelt. Ist der Stamm 50 cm von der Grenze zurückgesetzt, darf die Hecke eine Höhe bis zu 1,80 m erreichen.

Es gibt jedoch die Einschränkung, dass für Hecken, die
im Schnitt gehalten werden und zur Einfriedung des Grundstücks auf der Grenze stehen, bei der Höhenbemessung dieselbe Richtlinie herangezogen wird wie für tote Einfriedungen (etwa Zäune aus Draht, Holz, Stein, etc., siehe NRG § 11): 1,50 m. Grundlage dabei ist der natürliche Geländeverlauf. Rückschnitt darf nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar erfolgen.

Zur Broschüre "Nachbarecht in Baden - Württemberg"...

Quelle: Verband Wohneigentum Landesverband Baden - Württemberg e.V.