Arbeitnehmer erhalten jedes Jahr bis Ende April ihre "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung".
Aufgrund dieser Meldungen wird die künftige Rente errechnet. Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, ob der Arbeitgeber die Daten richtig übermittelt hat. Fehler können sich auf die Höhe der Rente auswirken.
Arbeitgeber müssen zur Lohnabrechnung auch die Meldungen an die Sozialversicherungen erstellen. Dabei gilt monatlich zu prüfen, ob Meldungen wegen Ein- oder Austritten, Unterbrechungen oder Änderungen (wie etwa einer Krankenkassenmitgliedschaft) erstellt werden müssen. Abgabefrist für die Arbeitgeber ist der 15. Februar 2021. Arbeitnehmer erhalten die Meldungen dann bis spätestens April mit ihren Lohnabrechnungen.
Die Versicherungsnummer kann mit dem Sozialversicherungsausweis abgeglichen werden. Sollten Sie im vergangenen Jahr die Krankenkasse gewechselt haben, prüfen Sie, ob die aktuelle Kasse vermerkt ist.
Komplizierter wird es mit den Angaben zur Beschäftigung. Also ob und wie man sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Da diese Angaben mit Zahlenschlüsseln vermerkt sind, muss man diese kennen.
So etwa die Angaben zur Personengruppe:
"101" steht beispielsweise für einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten ohne besondere Merkmale,
"102" steht für Auszubildender,
"103" für Angestellte in Altersteilzeit und
"109" für Minijobber.
Aber auch die Tätigkeiten oder Beiträge sind in Schlüssel eingeteilt. Eine gute Übersicht aller Schlüssel gibt die Webseite der Lohn-Info.
Wer neben seinem Hauptberuf noch weitere Tätigkeiten ausübt, muss das seinem Arbeitgeber melden. Das ist dann im Feld für Mehrfachbeschäftigungen vermerkt und kann der Rente zugutekommen, wenn hier Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Die Angaben zum Beschäftigungszeitraum und Bruttoarbeitsentgelt haben direkte Auswirkungen auf die spätere Rente. Der Beschäftigungszeitraum ist wichtig bei der Überprüfung von Ansprüchen. Das Bruttoarbeitsentgelt wirkt sich direkt auf die Rentenhöhe aus. Haben Sie auf diese Angaben also einen besonders genauen Blick!
Quelle: Verband Wohneigentum Landesverband Nordrhein - Westfahlen e.V.