Gegen unlautere Geschäftspraktiken (UGP)
beschwerden. © Verband Wohneigentum Heinsheim/Bad Rappenau
Immer wieder versuchen Geschäftemacher Verbraucher zu täuschen. Aufgepaßt bei Lockvogelangeboten oder unvollständigen und sittenwidrigen Angeboten.
Doch was ist UGP?
Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken gibt darauf eine einfache Antwort. Manche Geschäftspraktiken sind gemäß der Richtlinie in der ganzen Europäischen Union IMMER verboten, während die Rechtmäßigkeit anderer Geschäftspraktiken durch Anwendung klarer und gemeinsamer Kriterien bestimmt werden kann.