Novellierung des "Elektro- und Elektronikgerätegesetz" (ElektroG) zum 01. Januar 2022

Novellierung des
Beispielbild.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

17.12.2021

Ab dem 01. Juli 2022 müssen nun auch Super -
märkte und Discounter mit einer mindest Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten, Altgeräte kostenfrei zurücknehmen.

"Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen. So kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt," so UBA-Präsident Dirk Messner.

Sammelquote soll erhöht werden...

Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)...

Tipps zur richtigen E-Schrott Entsorgung unter: https://e-schrott-entsorgen.org/

Quelle: Verband Wohneigentum e.V.

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