Undichte Fugen ein Wasserschaden ? so hat der Bundesgerichtshof entschieden

Undichte Fugen ein Wasserschaden ?
Da eine Fuge nicht mit dem Rohrsystem verbunden ist, liegt auch kein versichertes Ereignis vor.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Der Gebäudeversicherer muss nicht haften, wenn durch undichte Fugen ein Wasserschaden verursacht wird.

Nach dem Urteil vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236/20) des Bundesgerichtshofs, ist der Gebäudeversicherer nicht zum Ausgleich eines durch eine undichte Silikonfuge entstandenen Wasserschadens verpflichtet.

Zur Begründung im vorliegenden Fall...

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