Undichte Fugen ein Wasserschaden ? so hat der Bundesgerichtshof entschieden
Der Gebäudeversicherer muss nicht haften, wenn durch undichte Fugen ein Wasserschaden verursacht wird.
Nach dem Urteil vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236/20) des Bundesgerichtshofs, ist der Gebäudeversicherer nicht zum Ausgleich eines durch eine undichte Silikonfuge entstandenen Wasserschadens verpflichtet.
Zur Begründung im vorliegenden Fall...