Autowaschen auf dem Privatgrundstück in Baden-Württemberg

Autowaschen auf dem Privatgrundstück
Symbolbild.   © "Verband Wohneigentum Heinsheim/Bad Rappenau"

Das Autowaschen auf dem Privat -
grundstück ist nicht pauschal ver -
boten, aber in den meisten Fällen nur unter strengen Bedingungen zulässig.

Entscheidend ist, ob dabei verschmutz-
tes Wasser mit Öl-, Kraftstoff-, Brems -
staub- oder Reinigungsmittelresten in den Boden oder ins Grundwasser ge -
langen kann.

Das Wasserhaushaltsgesetz schützt das Grundwasser vor solchen Einträgen.

Erlaubt

  • Das Fahrzeug mit klarem Wasser auf einer dafür geeigneten, befestigten Fläche zu reinigen, wenn das Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird und keine wassergefährdenden Stoffe in den Boden gelangen können.

  • Kleine Reinigungsarbeiten, z. B. Scheiben oder Scheinwerfer säubern.

Häufig nicht erlaubt

  • Autowäsche auf unbefestigten Flächen wie Kies, Schotter, Wiese oder Erde.

  • Verwendung von Reinigungsmitteln, wenn das Waschwasser versickert.

  • Motorwäsche oder Unterbodenwäsche auf dem Privatgrundstück. Dabei können Öl- und Schadstoffreste ins Grundwasser gelangen.

Warum?

Bereits beim Waschen mit klarem Wasser werden Öl-, Kraftstoff-, Reifen- und Bremsabrieb vom Fahrzeug abgespült. Gelangen diese Stoffe in den Boden, kann dies als Gewässerverunreinigung gewertet werden.

Mögliche Folgen

Bei Verstößen gegen wasserrechtliche Vorschriften können in Baden-Württemberg Bußgelder verhängt werden. Diese können - je nach Schwere des Falls - erheblich ausfallen.

Praktische Empfehlung

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, nutzt eine Waschanlage oder einen Waschplatz mit Ölabscheider. Dort wird das Abwasser fachgerecht aufgefangen und behandelt. Das ist die rechtlich sicherste Lösung.(C.W.)

Quelle: Umweltbundesamt

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