Sanierungspflicht an Gebäuden nach dem Gebäudeenergiegesetz bei Eigentümerwechsel

Sanierungspflicht an Gebäuden nach dem Gebäudeenergiegesetz
Staatliche Förderung als Zuschuss oder Kredit möglich.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

19.05.2022

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der neue Eigentümer einer Immobilie grundsätzlich zur Durchführung energetischer Gebäude -
sanierungen gesetzlich verpflichtet. -

Doch gilt diese gesetzliche Regelung, auch bei einer Erbschaft?

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