Sanierungspflicht an Gebäuden nach dem Gebäudeenergiegesetz bei Eigentümerwechsel

Sanierungspflicht an Gebäuden nach dem Gebäudeenergiegesetz
Staatliche Förderung als Zuschuss oder Kredit möglich.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

19.05.2022

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der neue Eigentümer einer Immobilie grundsätzlich zur Durchführung energetischer Gebäude -
sanierungen gesetzlich verpflichtet. -

Doch gilt diese gesetzliche Regelung, auch bei einer Erbschaft?

Wir geben Ihnen Auskunft...

Verband Wohneigentum e. V., junge Familie
Jetzt Mitglied werden!
Ihr Verband - Ihr Partner
Beratung. Information. Versicherung. Interessenvertretung.
Informationen zur Mitgliedschaft