Wasserentnahme per Allgemeinverfügung eingeschränkt

24.07.2023

Wasserentnahme per Allgemeinverfügung eingeschränkt
Themenbild.   © Verband Wohneigentum Heinsheim/Bad Rappenau

Das Landratsamt Heilbronn hat die oberirdische Wasserentnahme per Allgemeinverfügung wegen anhaltender Trockenheit bis einschließlich 30.09.2023 eingeschränkt.

Dies betrifft die oberirdische Entnahme aus Flüssen, Bächen und Seen.

Erlaubt ist weiterhin das Schöpfen mit Eimer und Gießkanne.

Für Landwirtschaftliche Betriebe ist die Entnahme auf 50 Prozent der täglich genehmigten Menge reduziert und auf die Zeit von 18.00 Uhr bis 09.00 Uhr des darauf folgenden Tages beschränkt.

Allgemeinverfügung zum Download:

Wasserentnahme per Allgemeinverfügung eingeschränkt.

Quelle: Landratsamt Heilbronn

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