Pressemitteilung: Bundesfinanzhof bestätigt neue Grundsteuer Verband Wohneigentum e.V spricht von "schwerem Rückschlag"

Pressemitteilung: Bundesfinanzhof bestätigt neue Grundsteuer
Themenbild.   © "Verband Wohneigentum Heinsheim/Bad Rappenau"

Bonn/Berlin, 10.12.2025
Der Bundesfinanzhof in München hat heute seine ersten Entscheidungen zur neuen Grundsteuer veröffentlicht und dabei die Klagen von 3 Immobilien -
eigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen abgewiesen.

Damit bestätigte das höchste deutsche Steuergericht das seit Jahresbeginn in elf Bundesländern gültige Bundes -
modell.

Schwerer Rückschlag für Eigenümer*innen

Der Verband Wohneigentum, der bundesweit die Interessen selbstnutzender Haus- und Wohnungseigentümer vertritt, wertet die Entscheidung als "schweren Rückschlag für Eigentümer und Eigentümerinnen, die sich durch das Urteil eine Abkehr von den umstrittenen Bewertungsregeln und eine Erleichterung für ihre Situation erhofft hatten." Der Verband Wohneigentum appelliert an die Kommunen, die Hebesätze so zu gestalten, dass eine gerechte Verteilung zwischen Wohnen und gewerblich genutzten Grundstücken gewährleistet ist.

Individuelle Realität nicht abgebildet

Verbandspräsident Peter Wegner betont: "Die BFH-Entscheidung ist zu respektieren. Für Millionen Eigentümer allerdings bildet die auf pauschalen Berechnungen beruhende Ermittlung des Grundstückswerts ihre individuelle Realität nicht ab. Sie können die teilweise drastischen Erhöhungen der Grundsteuer nicht nachvollziehen und vielfach auch nicht bezahlen. Das erleben wir in unseren Beratungen."

Zugleich verweist Wegner noch einmal auf das grundlegende Akzeptanzproblem des Modells seit seiner Einführung. "Für die Bürgerinnen und Bürger ist das Modell komplex und schwer zu vermitteln. Im Idealfall sollte eine Steuer gerecht und nachvollziehbar sein", so Wegner.

In anderen Bundesländern laufen aktuell noch Klageverfahren, u.a. in Baden-Württemberg mit Unterstützung des Verbands Wohneigentum Baden-Württemberg.

Pressemitteilung des "Verband Wohneigentum e.V."

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