Tischtennisplatte auf einem Spielplatz

Tischtennisplatte auf einem Spielplatz
Symbolbild.   © "Verband Wohneigentum Heinsheim/Bad Rappenau"

Störend oder nicht? Darüber waren die Ansichten in diesem Fall geteilt.

Auf dem Spielplatz einer Gemeinde wurde eine Tischtennisplatte installiert, was einer Anwohnerin missfiel.

Sie verlangte, dass die Platte entweder entfernt oder die Nutzung zeitlich begrenzt werde, da sie sich durch den erheblichen Lärm beeinträchtigt fühlte.


Außerdem bemängelte sie, dass das Sportgerät nicht nur von Kindern, für die es eigentlich vorgesehen sei, sondern auch von älteren Jugendlichen und Erwachsenen genutzt werde.

Die Gerichte sahen jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung. Von einem Spielplatz gehe zwangsläufig eine gewisse Geräuschentwicklung aus, die gesellschaftlich üblich und daher hinzunehmen sei. (Verwaltungsgericht Trier, Az. 9 K 1721/23)

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