Neuregelung zur Kamin - Kehrpflicht

Neuregelung zur Kamin - Kehrpflicht

Mit beginn des Jahres 2013 wird in Deutschland das Kehrmonopol neu geregelt. Damit müssen Haus- und Wohnungseigentümer ab dem 01. Januar 2013 selbst dafür sorge tragen, dass ein Fachbetrieb die Arbeiten an Schornstein und Feuerstätte laut Feuerstättenbescheid durchführt. Damit können Sie ab 2013 einen Schornsteinfeger Ihres Vertrauen beauftragen.

Die bestehenden Kehrbezirke und Bezirks -schornstein - feger werden durch die Neuregelung nicht geändert und bleiben weiter bestehen. Ebenso die Pflicht, Feuerstätten wie Öl- und Erdgasheizungen und deren Kamine überprüfen zu lassen, wurde nicht geändert.

Quelle: Verband Wohneigentum

Foto's: Claus Weis

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