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© Werner Reschke , Siedlergemeinschaft Bockumer Feld
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März 2023
Die Bundesregierung stellt ihre Bauförderung in zwei Etappen neu auf. Das Programm "Klimafreundlicher Neubau" läuft seit Anfang März 2023, ab Juni 2023 können dann Mittel aus einem zweiten Programm für Familien mit geringen Einkommen abgerufen werden. Voraussetzung für beide Förderungen ist ein hoher energetischer Standard der Gebäude. Der VWE hält die Programme für unzureichend.
Das KFN-Programm (Programmnummer KfW 297/298) läuft ausschließlich über zinsverbilligte Kredite. Anders als bisher werden keine Tilgungszuschüsse mehr zur Verfügung gestellt. Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen und Investoren können von der staatlichen Förderbank KfW einen Kredit von maximal 100.000 Euro bekommen - mit dem Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) sind bis zu 150.000 Euro möglich. Die Förderanträge müssen vor Baubeginn über die Hausbank bei der KfW gestellt werden.
Mit dem Programm wird laut Bundesbauministerium (BMWSB) für den CO2-Fußabdruck des Hauses erstmals der gesamte Lebenszyklus in den Blick genommen - vom Bau über den Betrieb bis hin zum Rückbau in ferner Zukunft: geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und ein hoher Anteil erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme und Strom sind wichtige Kriterien der Förderung.
Bundesbauministerin Klara Geywitz: "Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten."
Das Haus muss energetisch den Effizienzhaus-40-Standard erreichen.
In seinem Lebenszyklus muss das Haus so wenig CO2 ausstoßen, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des QNG-Plus erfüllt werden.
Es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro der förderfähigen Kosten mit einem zinsverbilligten Kredit gefördert werden.
Mehr Unterstützung gibt es für die Häuser mit dem Standard EH/EG 40 QNG; hier können bis zu 150.000 Euro gefördert werden. Um diese Stufe zu erreichen, müssen zusätzliche Anforderungen nachhaltigem Bauens erfüllt werden. Das ist von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zu bestätigen, die das QNG-PLUS oder das QNG-PREMIUM vergibt.
Gefördert werden Baukosten, Fachplanung, Baubegleitung und die Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung. Nicht gefördert wird der Kauf von Grundstücken.
Gefördert wird auch der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neuer Häuser mit dem EG/EH 40-Standard für Neubauten und zusätzlich dem QNG-PLUS-Siegel.
Ist das Bauvorhaben abgeschlossen, muss die sachgerechte Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden, ebenso wie die Höhe der förderfähigen Kosten und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Den Nachweis erstellen Energieeffizienz-Expert*innen ("Energieberatung") aus der Liste für Förderprogramme des Bundes.
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Förderung besteht nicht, sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Zum Start der Neubauförderung hat das BMWSB die aktuellen Zinskonditionen bekannt gegeben. Wer einen Kredit mit einer kurzen Laufzeit von zehn Jahren mit ebenso langer Zinsbindung wählt, kann aktuell einen effektiven Jahreszins von 0,01
Die KfW rät Baufamilien, sich auf der KfW-Seite zu informieren, da sich die KFN-Förderung mit anderen Programmen kombinieren lässt, so lange die förderfähigen Kosten nicht überschritten werden. Außerdem kann es sich lohnen zu prüfen, ob Bundesland oder Kommune ebenfalls eine Neubauförderung als Zuschuss oder Kredit für bestimmte Maßnahmen bereitstellen.
Das Baukindergeld ist ausgelaufen, Familien mit geringerem Einkommen können die neu strukturierte Eigentumsförderung ab Juni 2023 abrufen. Auch hier wird ausschließlich über zinsverbilligte KfW-Kredite gefördert, Zuschüsse wie beim Baukindergeld gibt es nicht mehr. Insgesamt stehen bundesweit 350 Millionen Euro pro Jahr für dieses Programm zur Verfügung.
Wer die Förderung beantragen möchte, darf mit seinem zu versteuernden Jahreseinkommen nicht über 60.000 Euro bei einem Kind liegen; für jedes weitere minderjährige Kind verschiebt sich die Grenze um 10.000 Euro nach oben. Gefördert wird der Neubau von Häusern, die mindestens dem Energieeffienzstandard EH 40 entsprechen. Eine Förderung für den Erwerb aus dem Bestand gibt es nicht.
Der VWE kritisiert die finanzielle Ausstattung der Programme als unzureichend. Auch die zwingende Kopplung der günstigen Förderbedingungen an energetisch anspruchsvollen Neubau im Hochpreisniveau sei schwierig. VWE-Vizepräsident Peter Wegner: "Aus Klimaschutzgründen ist das wünschenswert, aber bei vielen Bauwilligen mit Durchschnittseinkommen reichen die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel dafür schlicht und einfach nicht aus, auch angesichts der gestiegenen Zinsen und Baukosten. Wir sehen, dass die Nachfrage nach Finanzierungen für Neubauten eingebrochen ist. Die Programme gehen an der Lebensrealität der Menschen vorbei."
Wie bisher auch müsse im Programm für Familien der Kauf gebrauchter Immobilien unterstützt werden. Zahlen aus einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) zeigten, dass der Bedarf an Wohneigentum mittlerweile zu mehr als Dreiviertel aus dem Bestand gedeckt wird. Der VWE-Vize: "Wenn wir die eigenen vier Wände ermöglichen, aber aus Klimaschutz-Gründen Fläche und Ressourcen sparen möchten, muss wie bisher auch der Erwerb bestehender Häuser unterstützt werden und das muss mit einer Förderung energetischer Sanierungen kombinierbar sein."
Wegner unterstreicht: "Wir brauchen die Initiative privater Eigentümerinnen und Eigentümer für den Wohnungsbau dringend, um den dramatisch angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Jede Mietwohnung, die frei wird, zählt."
Katrin Ahmerkamp/BMWSB
© VWe
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