Erbbaurechte in Frankfurt

Stadtverordnetenversammlung beschließt massive Erhöhung der Erbpacht bei Neu-/Verlängerungsverträgen
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.01.2026 noch kurz vor der Kommunalwahl in Frankfurt eine massive Erhöhung der Erbpacht beschlossen. Grundlage hierfür ist die Magistratsvorlage M 213

M_213_2025.pdf (305.5 KB, PDF-Datei)

Zudem wurde der Bodenrichtwert in Goldstein von 810 EUR/qm auf 850 EUR/qm ab 2026 angehoben.

Bodenrichtwerte2026.pdf (523.2 KB, PDF-Datei)

Im Bericht des Vorstandes in der Mitgliederversammlung vom 15.04.2026 hat Vorsitzender Martin Dreher es wie folgt zusammengefasst:

Auszug aus Top 12 Ausblick auf die aktuellen Themen, Veranstaltungen und Termine
Der Vorsitzende Martin Dreher betont, dass ein Hauptthema heute und in den nächsten Wochen die Änderung des Erbbaurechts in der Stadt Frankfurt sein wird, das die Stadtverordnetenversammlung aufgrund der Magistratsvorlage M 213 am 29.01.2026 beschlossen hat und für alle Erbbauberechtigten eine massive Erhöhung der Erbpacht darstellt. Der Vorstand der SGG hat in 2 Ortsbeiratssitzungen zum Thema Stellung genommen und konnte hier erreichen, dass der Ortsbeirat 6 der Vorlage nicht zustimmt. Die nächste Instanz war dann der Ausschuß Planen, Wohnen und Städtebau, in der wir ebenfalls unsere Ablehnung per Wortbeitrag vorgebracht haben. Dennoch ist der Beschluß gefallen!
Dieser Beschluß sieht vor, dass der Erbbauzins für 1-2 Familienhäuser bei Selbstnutzung auf 2% des Bodenrichtwertes (aktuell 850 €/qm) für 465 qm Bauland erhöht wird; die weitere Grundstücksfläche wird als Gartenland mit 10% des Erbbauzinses berechnet. Mit 17 €/qm für das Bauland ergibt sich eine Erbpacht von 7.905 € im Jahr! Je nach Größe des Grundstücks kommen 200-400 € à 1,70 € für das Gartenland hinzu. In Goldstein und Praunheim bleibt diese Splittingregel aufgrund der großen Grundstücke erhalten. Die neuen Verträge laufen einheitlich bis zum Jahre 2111.
Wird das Haus nicht selbst genutzt, steigt der Erbbauzins auf 2,5% des Bodenrichtwertes. Demgegenüber gibt es eine Reduzierung auf 1,5% bei gemeinwohlorientierter Bewirtschaftung oder eine Reduzierung um 30% der Jahresmieteinnahme, wenn nach dem Frankfurter Mietspiegel vermietet wird. Eine Familienermäßigung von 20% pro Kind ist ebenfalls möglich.
Die Magistratsvorlage wurde von den Fraktionen SPD, GRÜNE, LINKE und Volt eingebracht. Die CDU vertritt eine Gegenposition unter Berücksichtigung der Interessen derjenigen, die ihre Häuser selbst bewohnen und nutzen. Wir haben bereits mit der CDU Kontakt aufgenommen, können ihn aber erst nach der Bildung der neuen Stadtregierung und damit der Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung intensivieren, um eine Änderung der Regelungen insbesondere bei der Höhe des Erbbauzinses zu erreichen. Unser Landesverband wird uns hierbei unterstützen; eine rechtliche Prüfung des Beschlusses ist angedacht.
Es ist unklar, wie viele Erbpachtverträge in 2040 auslaufen, aber es müßten weit über 80% sein. Martin Dreher schließt den Hinweis an, dass nach dem Erbbaurechtsgesetz Verträge mit Grundschulden/Grundpfandrechten bereits 2030 - also 10 Jahre vor dem Ablaufdatum - verlängert werden müssen. Lassen Sie das Grundbuch bereinigen, wo alle Grundschulden bereits zurückgezahlt und getilgt sind!
Abschließend ruft Martin Dreher ausdrücklich zur Unterstützung durch alle Siedler auf. Sie wird benötigt, um gemeinsam gegen die Stadt Frankfurt anzugehen.

In einem ersten Schritt wurden mit Unterstützung unseres Landesverbandes Verband Wohneigentum Hessen e.V. alle Fraktionen im Frankfurter Stadtparlament angeschrieben und auf die Auswirkungen dieses Beschlusses hingewiesen.

Erbbaurecht-LV2026-05-13.pdf (234.6 KB, PDF-Datei)

Da sich die Parteien noch in Sondierungs- bzw. Koalitionsverhandlungen befinden, fehlen uns aktuell kompetente Ansprechpartner. Wir bleiben am Thema dran!


Erbbauzins wurde per 01.01.2023 angehoben
Der Erbbauzins für die Siedlungsgebiete wurde turnusmäßig per 01.01.2023 nach dem Verbraucherpreis-Index von 6,72 € auf 8,00 € für 465 qm Baulandanteil und von 0,67 € auf 0,80 € für das restliche Gartenland angehoben. Dieser Erbbauzins gilt nun weitere 5 Jahre bis zum 01.01.2028.
Für jede weitere Wohneinheit erhöht sich der Erbbauzins für den Baulandanteil um 25% auf 930,00 €. Ab 5 Wohneinheiten und bei gewerblich oder gemischt genutzten Erbbaurechten ist der stadtübliche Erbbauzins (2,5% vom Bodenrichtwert) in Ansatz zu bringen.

Der Abschluss eines neuen Erbbaurechtsvertrags für das Erbpachtgrundstück mit einer Laufzeit bis zum Jahre 2111 ist seit 2012 möglich (99 Jahre). Der Endtermin ist fix, da die Stadt Frankfurt ein einheitliches Enddatum aller Verträge anstrebt.
Achtung: Mit jedem neuen (verlängerten) Vertrag fällt wieder Grunderwerbssteuer an.


Eine Broschüre zum "Wohnerbbaurecht", die alle Fragen rund um unsere Erbpachtverträge erläutert, kann unter nachstehendem Link eingesehen und heruntergeladen werden https://frankfurt.de/-/me...urechte.ashx

Grundlage hierfür ist die Magistratsvorlage M 84 aus dem Jahre 2016, Beschluß der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019.

M_84_2016.pdf (247.1 KB, PDF-Datei)


Die aktuelle Bodenrichtwertkarte der Stadt Frankfurt am Main aus dem geoportal.de für Goldstein finden Sie nachstehend.


Informationen des Bundesverbandes zum Erbbaurecht:
https://www.verband-wohne.../bv/on221105

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