Erbbaurechte in Frankfurt

Erbbauzins wurde per 01.01.2023 angehoben
Der Erbbauzins für die Siedlungsgebiete wurde turnusmäßig per 01.01.2023 nach dem Verbraucherpreis-Index von 6,72 € auf 8,00 € für 465 qm Baulandanteil und von 0,67 € auf 0,80 € für das restliche Gartenland angehoben. Dieser Erbbauzins gilt nun weitere 5 Jahre bis zum 01.01.2028.
Für jede weitere Wohneinheit erhöht sich der Erbbauzins für den Baulandanteil um 25% auf 930,00 €. Ab 5 Wohneinheiten und bei gewerblich oder gemischt genutzten Erbbaurechten ist der stadtübliche Erbbauzins (2,5% vom Bodenrichtwert) in Ansatz zu bringen.

Der Abschluss eines neuen Erbbaurechtsvertrags für das Erbpachtgrundstück mit einer Laufzeit bis zum Jahre 2111 ist seit 2012 möglich (99 Jahre). Der Endtermin ist fix, da die Stadt Frankfurt ein einheitliches Enddatum aller Verträge anstrebt.
Achtung: Mit jedem neuen (verlängerten) Vertrag fällt wieder Grunderwerbssteuer an.


Eine Broschüre zum "Wohnerbbaurecht", die alle Fragen rund um unsere Erbpachtverträge erläutert, kann unter nachstehendem Link eingesehen und heruntergeladen werden https://frankfurt.de/-/me...urechte.ashx

Grundlage hierfür ist die Magistratsvorlage M 84 aus dem Jahre 2016, Beschluß der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019.

M_84_2016.pdf (247.1 KB, PDF-Datei)


Die aktuelle Bodenrichtwertkarte der Stadt Frankfurt am Main aus dem geoportal.de für Goldstein finden Sie nachstehend.


Informationen des Bundesverbandes zum Erbbaurecht:
https://www.verband-wohne.../bv/on221105

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