Grundsteuerreform 2025
Die Stadt Frankfurt wird der Hebesatzempfehlung des Hess. Finanzministers folgen und den Hebesatz für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 auf 854,69 % festsetzen. Die neuen Bescheide über die Grundsteuer werden im Laufe des Januar 2025 zugestellt.
Hierzu noch einige Tipps
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Zum Jahresende 2024 wird jede Stadt und Gemeinde in Hessen den neuen Grundsteuer-Hebesatz bekanntgeben, der mit dem von den Finanzämtern festgesetzten Grundsteuermessbetrag die neue Grundsteuer ergeben wird. Nach der Empfehlung des Hess. Finanzministers an die Gemeinden soll der Hebesatz in der Stadt Frankfurt von 500% auf 854,69% steigen. Dies führt zu einer in vielen Fällen erheblichen Kostensteigerung für die Eigentümer und Erbbauberechtigten.
Wir haben daher den Kämmerer der Stadt Frankfurt, Dr. Bastian Bergerhoff angeschrieben und auf die Problematik hingewiesen. Ebenso hat der Ortsbeirat 6 in seiner letzten Sitzung einen Antrag an den Magistrat gerichtet. Beide Schreiben finden Sie nachstehend:
Detaillierte Informationen zur neuen Grundsteuer und ein Rechenbeispiel finden Sie auf der Seite unseres Landesverbandes unter https://www.verband-wohne...sen/on243876
Informationen zum Grundsteuermessbetrag aus dem Verband Wohneigentum Hessen e.V.:
https://www.verband-wohne...sen/on229716
Unter diesem Link finden Sie auch einen Rechner für den Grundsteuermessbetrag, der neben dem Hebesatz einen Faktor bei der Berechnung der neuen Grundsteuer darstellt. Die benötigten Bodenrichtwerte liegen in Goldstein bei 810 EUR/qm, der im Staatsanzeiger veröffentlichte durchschnittliche Bodenrichtwert für Frankfurt am Main beträgt 1.873 EUR/qm. Die Hebesätze werden von den Städten und Gemeinden erst Ende 2024 festgelegt.
Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31.01.2023
In Hessen wird ab 2025 die Grundsteuer nach dem sog. Flächen-Faktor-Modell berechnet, zu dem Daten für die Grundstücksfläche, Wohnfläche, Lage und Nutzung herangezogen werden. Weitere Grundlage bilden der Bodenrichtwert und der von den Städten und Gemeinden individuell festgesetzte Hebesatz. Die Erhebungen für die Neuberechnung der Einheitswerte beginnen bereits in diesem Jahr. Die Erklärung der vorgenannten Daten kann ab 01. Juli 2022 abgegeben werden und muss bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben sein. Die Checkliste, welche Daten für die Meldung benötigt werden, finden Sie hier:
Nach einer Information vom Bund der Steuerzahler zur Grundsteuerreform erhalten alle Wohneigentümer im Juni 2022 erneut Post von den Finanzbehörden, auf dem alle dem Finanzamt vorliegenden Daten, wie Aktenzeichen, Steuernummer, etc. mitgeteilt werden. Hiermit können Sie die Daten überprüfen bzw. ergänzen, die Sie bereits in der Checkliste zusammengetragen haben. Ab dem 01.07.2022 erfolgt dann die Eingabe der Daten per Internet über das ELSTER-Programm. Bei der Eingabe kann der Steuerberater, aber auch Kinder und Enkelkinder behilflich sein, die sich das ELSTER-Programm dann herunterladen müssen. Wir haben aus Datenschutzgründen leider keine Möglichkeit Sie zu unterstützen. Allerdings gibt es eine sog. Härtefallregelung: Steuerpflichtige, die dem Finanzamt nachweisen können, dass sie keinen Internetzugang bzw. Computer haben und auch keine Unterstützung Angehöriger, können beim Finanzamt einen Antrag stellen, dass die Erklärung schriftlich dort abgegeben werden kann. Sie erhalten dann die entsprechenden Formulare per Post.
Seit dem 01.01.2022 gibt es eine neue Bodenrichtwerttabelle, deren Wert in die Berechnung der Grundsteuer mit einfließt. Der Bodenrichtwert für Ein- und Zweifamilienhäuser in Goldstein beträgt nun 810 €/qm. Der durchschnittliche Bodenrichtwert in der Stadt Frankfurt, der ebenfalls für die Berechnung benötigt wird, wird in den nächsten Wochen im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die endgültige Berechnung der Grundsteuer nach dem sog. Flächen-Faktor-Modell kann jedoch erst im Jahre 2024 erfolgen, da dann erst die Kommunen ihre Hebesätze beschließen. Wir halten Sie hier weiter auf dem Laufenden. Weitere Infos auch auf der Homepage vom Bund der Steuerzahler unter https://www.steuerzahler-...teuer-reform
Da bisher die Einheitswerte des Jahres 1964 als Grundlage dienten und auch die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren in Frankfurt enorm gestiegen sind, wird gerade in stadtnahen Bereichen eine höhere Belastung der Eigentümer und Mieter zu erwarten sein. Da die Umstellung kostenneutral sein soll, wie die Politiker immer wieder betont haben, erwarten wir von der Stadt Frankfurt eine Senkung des Hebesatzes.