Lärmaktionsplan

3. Stufe des Lärmaktionsplans - Erneute Beteiligung der Siedlergemeinschaft Goldstein e.V. über das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main
Die Siedlergemeinschaft Goldstein e.V. beteiligte sich seit 2006 an dem ersten runden Tisch zur Lärmminderung an der Bundesautobahn A 5 und hat seitdem bei allen Stufen des Lärmaktionsplans des Regierungspräsidiums Darmstadt Stellungnahmen mit Unterstützungsunterschriften abgegeben. Im Jahre 2011 haben wir ein persönliches Gespräch mit Ihnen zur Thematik geführt. Im Jahre 2012 wurde die marode Lärmschutzwand auf unser Drängen hin zwischen Europabrücke und Goldsteinstraße erneuert. Im Jahre 2013 wurde die Autobahnabfahrt Niederrad eröffnet, an der eine abgestufte Lärmschutzwand die Ausfahrt begleitet. Die Lücke zwischen der Abfahrt und dem Waldgebiet über die Straßburger Straße hinaus, wurde jedoch in all den Jahren nicht geschlossen. Hier drängt der Lärm nach Goldstein und selbst über den Main nach Griesheim rein. Auch unsere Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Lärmschutz auf mind. 100 km/h wurde trotz der Unterstützung des Ortsbeirates und Verkehrsausschusses der Stadt Frankfurt und der städtischen Fraktionen nie umgesetzt. Wir hängen unsere langjährigen Forderungen, erneut formuliert zur 2. Stufe des Lärmaktionsplanes 2013, nochmals an.
Wir hoffen nun unter Beteiligung des Umweltamtes der Stadt Frankfurt, dass sich in dieser Thematik etwas bewegt.

Brief-RP_Lärmaktplan2013.pdf (1.0 MB, PDF-Datei)



2. Stufe des Lärmaktionsplans - Ergebnisse veröffentlicht.
https://rp-darmstadt.hess...9cbf2d4c17ca
Auszüge zu den Grundlagen der Lärmaktionsplanung, den Maßnahmen der Lärmminderung, den Lärmkonfliktpunkten und der Finanzierung finden Sie nachstehend.

Der Auszug über den "Ballungsraum Frankfurt am Main" bezieht sich auf alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von >3.000 Bewegungen pro Tag. Die BAB A 5 wurde in der 1. Stufe berücksichtigt und ist daher hier nicht mehr aufgeführt.

Lärmkarten sind unter dem Link http://laerm.hessen.de zu finden.


Neuer Lärmaktionsplan veröffentlicht – Stellungnahmen dazu bis 22.05.2013 möglich
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat in der ersten April-Woche 2013 eine weitere Stufe der Lärmaktionsplanung Straßenverkehr eingeleitet.

Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, bis zum 22. Mai 2013 Lärmschwerpunkte zu melden und Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan abzugeben! Dies geschieht entweder über ein auf der Homepage des RP Darmstadt hinterlegtes Formular per PC oder als schriftliche Einwendung per Post.

Bereits bei der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung im April 2010 hatten die Goldsteiner Siedler mit fast 700 Unterschriften, die per Liste vom Verein gesammelt wurden und mit Einzel-Stellungnahmen den größten Anteil an Einwendungen aus ganz Hessen erreicht.

Folgende konkrete Maßnahmen wurden gefordert:
Verlängerung der Lärmschutzwand an der BAB A 5 bis zur Langschneise;
Erhöhung der Lärmschutzwand bzw. Umgestaltung dieser, so dass ein weiträumiger Lärmschutz gewährleistet wird;
den Mittelstreifen nutzen, um dort zusätzliche Lärmschutzvorrichtungen anzubringen, die die Schall-ausbreitung weiter reduzieren;
die veralteten Lärmschutzwände müssen auf den neuesten baulich-technischen Standard gebracht werden, der für den Standort die bestmögliche Lösung darstellt;
Einführung einer differenzierten Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen der Abfahrt Westhafen und dem Frankfurter Kreuz in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr von 100 km/h und in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr von 80 km/h. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung soll für den Nord-Südverkehr wie auch für den Süd-Nordverkehr gelten. Ein Hinweis auf den Grund der Geschwindigkeitsbeschränkung, dass diese aus Lärmschutzgründen erfolgen, sollte ebenfalls angebracht werden;
der Belag der Straßendecke der A 5 ist bei Erneuerung mit Geräusch dämpfenden Materialien (sog. Flüsterasphalt) zu gestalten.

Diese Forderungen stehen seit der Beteiligung der Siedlergemeinschaft Goldstein e.V. an der Lärmminderungsplanung der Stadt Frankfurt, dem sog. Runden Tisch im Jahre 2006 im Raum, fanden aber im gesamten Zeitraum keine Berücksichtigung bei der Planung und Umsetzung. Immerhin werden sie von den Stadtteilpolitikern, dem Verkehrsausschuss der Stadt Frankfurt und insbesondere von den Fraktionen im Frankfurter Stadtparlament (mit Ausnahme der FDP) unterstützt. Im Oktober 2012 wurde eine erneute Initiative der Kommunalpolitik zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Frankfurter Stadtautobahnen gegenüber dem Hess. Verkehrsministerium gestartet.

Unsere Forderungen wurden im jetzt veröffentlichten Lärmaktionsplan zum Straßenverkehr (Anhang B, Seiten 296-298) festgeschrieben, nachdem sie vom RP geprüft und der Landesregierung vorgelegt wurden.

Da trotz dieser massiven Öffentlichkeit aus Goldstein bisher nicht eine Maßnahme umgesetzt wurde, haben wir unsere Forderungen von 2010 durch ein neuerliches Schreiben an das Regierungspräsidium bekräftigt.

Auch Sie haben wieder die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen zur Neuauflage des Lärmaktionsplans ab-zugeben.

Nutzen Sie bitte diese Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung rege und schildern Sie die Lärmschwer-punkte im Straßenverkehr, die Sie stören. Nur durch eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung kann unseren Forderungen gegenüber dem Hess. Verkehrsministerium mehr Druck verliehen werden. (18.04.2013 cm/ee)



Lärmaktionsplan vom 15.11.2010 – Teilplan Straßenverkehr
Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr wurde im November 2010 veröffentlicht.
Der Stadtteil Goldstein fand keine Berücksichtigung. Die Aussagen zur BAB A 5 finden Sie nachstehend.

Auszug aus Kapitel 4:

4.5.1.2.4 Planungsgebiet IV: Griesheim
Das Planungsgebiet IV befindet sich nördlich des Mains und wird im Norden vom Frankfurter Westkreuz begrenzt. Unter Lärmgesichtspunkten wird es vor allem von der A 5 geprägt.
Die A 5 ist eine der meist befahrenen Straßen der Bundesrepublik. Sie stellt nicht nur einen regional, sondern auch auf europäischer Ebene, insbesondere für den Warenverkehr bedeutsamen Verkehrsträger dar. Täglich verkehren auf der A 5 ca. 130.000 KFZ/d. Der LKW-Anteil wurde im Jahre 2006 erhoben und entspricht 7,8
Die Bundesautobahn A 5:
Derzeit wird die A 5 in dem betrachteten Abschnitt bereits von einer 5 m hohen Lärmschutzwand geschützt. Trotz Lärmschutzwand existiert gemäß Kartierung in diesem Bereich allerdings eine Lärmbelastung bzw. z. T. auch ein Lärmkonflikt. Dabei beläuft sich die Anzahl der ausschließlich von einer Lärmbelastung (LDEN>65 dB (A) und/oder LNight>55 dB (A)) Betroffenen auf ca. 946 Personen am Tage bzw. ca. 694 Personen während der Nacht. Die Anzahl der von einem Lärmkonflikt (LDEN>70 dB (A) und/oder LNight>60 dB (A)) Betroffenen liegt bei ca. 669 Personen am Tage bzw. ca. 1.164 Personen während der Nacht.
Für den Bereich der A 5 stellt das ASV Frankfurt fest, dass die bestehende Lärmschutzwand im Jahr 2008 erneuert worden sei und die Einhaltung der Auslösewerte für die Lärmsanierung (vgl. Kapitel 2.2.3.4 und Tabelle 2) gewährleiste.
Im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung des vorliegenden Lärmaktionsplanes – Teilplan Straße – wurde als Bürgeranregung der Maßnahmenvorschlag eines Tempolimits auf der A 5 eingebracht.
Gemäß den Richtlinien für straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) soll eine straßenverkehrliche Lärmschutzmaßnahme geeignet sein und mindestens eine Pegelminderung von 3 dB (A) am maßgeblichen Immissionsort erbringen (vgl. S. 186). Diese Vorgabe resultiert nicht zuletzt aus der Tatsache, dass eine Reduktion der Lärmimmissionen um weniger als 3 dB (A) vom Menschen nur begrenzt wahrgenommen werden kann.
Berechnungen gemäß 34. BImSchV (Berechnungsgrundlage VBUS) ergeben im Falle der Herabsetzung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h im Bereich der A 5 jedoch, dass die erforderliche Pegelreduktion nicht erreicht wird. Weitergehende Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der großen überregionalen Bedeutung der Autobahn A 5 bei der Abwägung mit anderen Belangen wie z. B. die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht verhältnismäßig.
Einer konkreten Umsetzung dieses Maßnahmenvorschlages stehen somit rechtliche Gründe entgegen. Für hoch belastete Betroffene in diesem Bereich besteht allerdings die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z. B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) zu beantragen. Betroffene Bürger/-innen können Anträge zur Überprüfung auf evtl. vorhandene Ansprüche beim ASV Frankfurt stellen.
Die Bundesregierung hat mit Schreiben vom 25.06.2010 an das HMWVL die VLärmSchR 97 neu gefasst. Die Auslösewerte für die Lärmsanierung wurden dabei an Straßen in Baulast des Bundes um 3 dB (A) herabgesetzt. Die Herabsetzung der Auslösewerte kann im Bereich der A 5 in Frankfurt am Main u.U. dazu führen, dass weitere bislang nicht anspruchsberechtigte Eigentümer eine finanzielle Förderung für passive Lärmschutzeinrichtungen erhalten können.
Die Hessische Straßenbau- und Verkehrsverwaltung plant aufgrund der Neufassung eine umfassende und systematische Neubewertung im Rahmen der Lärmsanierung. Dem HLSV wurde hierzu eine Liste mit den aus Sicht der Lärmaktionsplanung prioritär zu untersuchenden Straßenabschnitten übermittelt. Gegenstand der übermittelten Liste ist auch die A 5 im Bereich Frankfurt-Griesheim und Frankfurt-Goldstein. Bei der nächsten turnusmäßigen Deckenerneuerung werden nach Auskunft des ASV Frankfurt die Voraussetzungen für den Einbau eines lärmoptimierten Deckenbelages (u. a. Überschreitung der maßgeblichen Auslösewerte für die Lärmsanierung und Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf Kosten und Wirtschaftlichkeit) überprüft. Bei dem Einbau sollten daneben prinzipiell u. a. folgende Randbedingungen eingehalten werden:
• Der lärmarme Fahrbahnbelag muss immer über den gesamten Querschnitt eingebaut werden und
• die Länge der Baumaßnahme mit dem lärmarmen Fahrbahnbelag sollte sowohl aus bautechnischen als auch aus Gründen der Lärmreduzierung mindestens 500 m betragen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sieht der Straßenbaulastträger den Einbau eines lärmoptimierten Deckenbelages vor.

Weitere Erläuterungen im Anhang A + B unter http://www.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=18e5145c22e3edd662e29cbf2d4c17ca.

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