Eigene Dosen an Frischetheke ?

Eigene Dosen an Frischetheke ?

Eigene Dosen an Frischetheke ?
Es darf keine "nachteilige Beeinflussung" der Lebensmittel stattfinden.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Hygienische Gründe sind oft am Wurst- oder Käsestand das Argument, mit dem Verkäufer mitgebrachte Gefäße abweisen und die Ware in ihre eigene Wegwerfverpackung stecken möchten. Genaue gesetzliche Vorschriften gibt es dazu aber nicht.

Laut Lebensmittelüberwachung muss der Betrieb einfach darauf achten, dass im Bereich hinter der Theke keine "nachteilige Beeinflussung" der Lebensmittel stattfinden kann.

Wie er diese Aufgabe umsetzt, muss er letztendlich selbst entscheiden. Vieles ist also Ermessenssache des Händlers !

Mitgebrachte Dosen oder Beutel sollten daher grundsätzlich nicht hinter die Theke, weil ihnen unsichtbare Krankheitskeime anhaften könnten.

Auf den Tresen stellen oder hinhalten ist aber durchaus erlaubt.

Quelle: Verband Wohneigentum e.V.