Neue Meldepflicht für Photovoltaikanlagen

Neue Meldepflicht für Photovoltaikanlagen

13.05.2019

Anmeldung erfolgt in drei Schritten.
Anmeldung erfolgt in drei Schritten.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"
Alle Hausbesitzer, die mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach Strom aus Sonne gewinnen, müssen sich nun zentral online registrieren.
Das gilt nicht nur für Besitzer neuer Solarstromanlagen, sondern auch für Eigenheimbesitzer, die ihre Anlage bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben. Zum 31. Januar 2019 wurde dafür von der Bundesnetzagentur das sogenannte Marktstammdatenregister (MaStR) eingerichtet.

Online-Register

Mit dieser neuen Übersicht soll ein zentrales und umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes geschaffen werden. Genutzt werden kann es von der Politik, von Behörden und allen Betreibern des Energiebereichs. Praktisch jeder Stromproduzent muss sich in diesem neuen Onlineregister eintragen - egal, ob Großkraftwerk oder privater Betreiber einer Solar- oder Windanlage.

Voraussetzung für den Erhalt von Zulagen

Ziel der Verantwortlichen ist es, mit den gewonnenen Angaben den Leitungsbau auf das erforderliche Minimum zu beschränken und die Weiterentwicklung der Energiewende besser planen zu können. Zugleich soll das neue Register zu einer Steigerung der Datenqualität beitragen und für mehr Transparenz sorgen.
Dabei ist die Registrierung im MaStR eine der Voraussetzungen, um an Zulagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Zuschlagszahlungen und sonstige finanzielle Mittel nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) zu gelangen.

Nur noch ein Register sorgt für mehr Übersicht

Mit dem öffentlich zugänglichen Marktstammdatenregister soll zudem eine Reduzierung aller bisherigen Register erreicht werden. So fällt beispielsweise das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur weg, in dem Nutzer bisher ihre Photovoltaikanlagen eingetragen haben. Das bedeutet aber: Auch wenn eine Photovoltaikanlage bereits registriert ist, muss sie im Marktstammdatenregister nochmal neu erfasst werden. Bei Inbetriebnahme vor dem 1. Juli 2017 ist die Registrierungsfrist 24 Monate nach Start des Webportals - also spätestens bis zum 31.01.2021. Bei Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2017 ist die Registrierungsfrist 1 Monat nach Inbetriebnahme. Für Anlagen, die vom 1. Juli 2017 bis 31. Januar 2019 in Betrieb genommen und bei der Bundesnetzagentur registriert wurden, wurde bereits eine Registrierung im MaStR vorgenommen.

Anmeldung in drei Schritten

Der Hausbesitzer/Betreiber der Photovoltaikanlage trägt selbst die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im MaStR. Er muss die Daten eintragen und jederzeit aktuell halten. Betreibt er zwei oder mehrere Anlagen (beispielsweise je eine Solaranlage auf dem Wohn- und dem Ferienhaus oder einen zusätzlichen Stromspeicher), muss jede dieser Anlagen einzeln erfasst werden.

Das gebührenfreie Registrierungsportal findet sich online bei der Bundesnetzagentur: www.marktstammdatenregister.de.

Eine Registrierung erfolgt in drei Schritten: Zuerst muss ein Benutzerkonto eingerichtet werden - der Benutzer lässt sich registrieren; anschließend erfolgt die Registrierung als Anlagenbetreiber. Im dritten und letzten Schritt wird die eigentliche Anlage registriert. Abschließend besteht die Möglichkeit, die Registrierungsbestätigung für die registrierte Anlage auf den eigenen Rechner herunterzuladen.

Thema Datenschutz

Wichtig zum Thema Datenschutz: Nicht veröffentlicht werden Angaben von natürlichen Personen sowie Daten, die nach der Verordnung zum Marktstammdatenregister als vertraulich eingestuft sind. Dies gilt z.B. für die exakten Standortdaten von Solaranlagen mit einer Leistung von unter 30 kWp.

Quelle: Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen

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