Ölheizungen im Klimapaket

31.07.2020

Ölheizungen im Klimapaket
Bis 2050 soll Deutschland nahezu klimaneutral sein.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Als Teil des Ende vergangenen Jahres beschlossenen Klimapakets tritt voraussichtlich im Herbst 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, für das Bundestag und Bundesrat den Weg freigemacht haben. Für Verunsicherung bei etlichen Verbrauchern sorgen die im GEG vorgesehenen Einschränkungen für Ölheizungen. Was genau ist geplant? - und was steckt noch im Klimapaket für die Eigentümer von Ölheizungen?

Bis 2050 soll Deutschland nahezu klimaneutral sein. Das ist großes Ziel des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG), das der Gesetzgeber Ende 2019 veröffentlicht hat. Unter anderem enthält das Klimapaket ein ganzes Bündel steuerlicher Abschreibungs- und Fördermöglichkeiten, das Wohneigentümern die energetische Modernisierung von Haus und Heizung finanziell erleichtern soll.

Austauschprämie für Ölheizungen

Um Wohneigentümer zu animieren, auf alternative Heiztechnologie umzurüsten, hat der Gesetzgeber mit Beginn des Jahres 2020 die Austauschprämie für Ölheizungen eingeführt. Zwei Beispiele: Wer seine Ölheizung durch ein System ersetzt, das komplett mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann einen Zuschuss in Höhe von bis zur 45 Prozent der Investitionskosten erhalten. Wohneigentümer, die sich für eine Hybridlösung entscheiden, die einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 Prozent hat, werden mit einem Investitionszuschuss bis zu 40 Prozent unterstützt.

Ab 2026 dürfen keine reinen Ölheizungen mehr neu installiert werden.
Ab 2026 dürfen keine reinen Ölheizungen mehr neu installiert werden.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"
Die Prämie kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Förderprogramm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" beantragt werden (Antragstellung online unter www.bafa.de/ee; Telefon: 06196 908-1625). Wichtig: Die Anträge müssen gestellt werden, bevor die neue Heizung erworben oder der Einbau in Auftrag gegeben wird. Ausgezahlt wird der Zuschuss nach Inbetriebnahme der neuen Heizung.

Ebenfalls seit Januar 2020 lassen sich mit energetischer Sanierung Steuern sparen (siehe dazu Steuererleichterung für Klimaschutz)

Keine Neuinstallation ab 2026

Ölheizungen werden nicht von heute auf morgen verboten. Bereits installierte Systeme können weiter betrieben werden, nur für Anlagen, die älter als 30 Jahre sind, besteht nach wie vor die Austauschpflicht; Hauseigentümer sollten daher prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1990 eingebaut wurde.

Ab 2026 dürfen keine reinen Ölheizungen mehr neu installiert werden. Hausbesitzer dürfen dann nur noch Anlagen mit Ölbetrieb installieren, wenn sie eine Hybridlösung nutzen, also erneuerbare Energien mit eingebunden sind. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Aber auch wenn ein ölbetriebener Heizkessel nach 2026 ausgetauscht werden muss, soll es für "Härtefälle" Ausnahmeregelungen geben, beispielsweise wenn eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung nicht möglich oder extrem unwirtschaftlich ist.

Besser mit Förderung

Klar ist, dass das Heizen mit Öl oder Gas teurer werden wird. Grund ist die im Klimapaket vereinbarte CO2-Steuer, die ab 2021 erhoben und danach schrittweise angehoben wird. Ein Umrüsten lohnt sich auf lange Sicht also sowohl ökonomisch als auch ökologisch.

Fachliche Beratung empfohlen

Das Spektrum staatlicher Fördermöglichkeiten ist groß. Einen Überblick gibt der Förderwegweiser Energieeffizienz des BMWI: www.deutschland-machts-effizient.de. Sinnvoll ist eine fachliche Förderberatung durch Energieberater. Ah

Quelle: Verband Wohneigentum e.V.

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