Gesetze und Förderungen für Bauherren 2021

11.03.2021

Gesetze und Förderungen für Bauherren 2021
Für Bauherren und alle, die es werden wollen, bringt das Jahr 2021 einige Änderungen hinsichtlich der Gesetze und Förderungen im Bereich Bauen und Sanieren mit sich.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Für Bauherren und alle, die es werden wollen, gibt es Änderungen bei den Gesetzen und Förderungen im Bereich Bauen und Sanieren.

Wer noch Baukindergeld einstreichen möchte, sollte sich beeilen. In diesem Jahr startet zudem die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude.

Änderungen ergeben sich auch bei Wohnungsbauprämien und Einkommensgrenzen.

Jetzt noch Baukindergeld beantragen

Achtung, Fristablauf: Wer bis 31. März seine Baugenehmigung erhält oder einen Kaufvertrag unterschreibt, kann nach dem Einzug das so genannte Baukindergeld beantragen. Die Frist sollte Ende 2020 auslaufen und wurde um drei Monate verlängert. Der Antrag selbst kann bis 31. Dezember 2023 nur online bei der KfW gestellt werden, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Förderprogramme der KfW und BAFA wurden zusammengefasst und als "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" neu organisiert. Die Förderung besteht aus folgenden Programmen:

  • BEG WG (Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden)

  • BEG NWG (Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden)

  • BEG EM (Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden)

Seit Januar können sämtliche Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen (BEG EM) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden - egal ob für Heizung, Dämmung, neue Fenster oder Haustür. Die Umstellung der Kreditförderung der KfW ist für Mitte 2021 geplant. Bei den Einzelmaßnahmen steht zudem der 20-prozentige Zuschuss bei der energetischen Sanierung auch für Mehrfamilienhäuser zur Verfügung. Die gesamten förderfähigen Kosten für Sanierungsmaßnahmen erhöhen sich auf 60.000 Euro pro Antrag und Jahr. Auch die mögliche Förderung für die Baubegleitung wurde auf 5.000 Euro pro Antrag und Jahr angehoben. Über Details klärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Website auf.

Höhere Wohnbauprämien

Bausparer erhalten 2021 mehr Geld. So wurde der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie ausgeweitet und die Prämie selbst angehoben. Bausparer erhalten künftig 10 Prozent auf jährliche Sparleistungen bis 700 Euro (Alleinstehend) sowie 1.400 Euro bei Ehepaaren. Alleinstehende bekommen eine Höchstprämie von 70 Euro, Ehepaare 140 Euro statt wie früher 45 bzw. 90 Euro. Zudem sind die Einkommensgrenzen gestiegen. Sie liegt bei Singles bei 35.000 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens, bei Ehepaaren das Doppelte.

KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit aufgestockt

Wer Barrieren abbauen möchte, kann wieder Zuschüsse für die Barriere-Reduzierung im KfW-Programm 455-B beantragen. Die Fördermittel waren im letzten Jahr bereits vor Ablauf ausgeschöpft und wurden für 2021 um 30 Millionen Euro aufgestockt. Nun stehen insgesamt 130 Millionen Euro bereit. Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn des Umbaus im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb kurzer Zeit eine Förderzusage.

Private Photovoltaikanlagen begünstigt

Das überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2021 begünstigt die Betreiber privater Photovoltaik-Anlagen. Bis zu einer Leistung von maximal 30 Kilowatt-Peak und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden muss künftig keine EEG-Umlage mehr für den Eigenverbrauch gezahlt werden. Das erleichtert vor allem den Betrieb von Elektroautos und Wärmepumpen mit Solarstrom.

Quelle: Verband Wohneigentum Nordrhein - Westfahlen e.V.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.