PRODUKTHAFTUNG BEI BAUMATERIALIEN: PORENBETONSTEINE FÜR SETZRISSE VERANTWORTLICH

PRODUKTHAFTUNG BEI BAUMATERIALIEN: PORENBETONSTEINE FÜR SETZRISSE VERANTWORTLICH
Porenbetonsteine: Schaden an der Aussenwand.   © VWE BW SWP

25.03.2021

Beim Hausbau werden heute sehr häufig Porenbetonsteine verwendet. Diese sorgen gerade für Schlagzeilen und es ergeben sich Fragen zur Nachbesserung der Produkthaftung von Bau -
materialien.

Das Haus ist ein langlebiges Gut!
Da halten die verbauten Teile auch hinreichend lange. Denkt man! Leider gibt es Teile, die nicht dieselbe Lebensdauer haben, wie das Haus selbst. Die Heizung, die Fenster oder das Dach sind solche Gebäudeteile, die kürzere Zyklen als das Gesamtbauwerk haben. Sofern dies dem Bauherrn bekannt ist, und er weiß, welche Folgekosten auf ihn zukommen, ist es für ihn auch kalkulierbar. Was aber ist, wenn Materialeigenschaften sich im Laufe der Zeit verändern? Wenn Produktfehler erst spät bekannt werden?

Von einem eklatanten Fall berichtet der SWR in seiner Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg" (Wenn das Eigenheim Risse bekommt - Zur Sache Baden-Württemberg - SWR Fernsehen) im Februar 2021. In der Region Stuttgart sind beim Hausbau Porenbetonsteine verwendet worden. Die Produkte eines Herstellers haben offenbar bei mindestens 38 Objekten Probleme in der Festigkeit. Die Wände tragen die Lasten nicht mehr aufgrund von Materialveränderungen. Zunächst entstehen Putzrisse, später kann es zu erheblichen statischen Problemen kommen.

Laut Sachverständigenmeinung können sich die Sanierungskosten bereits bei einem Einfamilienhaus auf mehrere Zahntausend Euro belaufen. Aber auch Kosten im sechsstelligen Bereich sind nicht ungewöhnlich. Dazu kommt, dass - je nach Bauwerk - auch Arbeiten im Inneren des Gebäudes durchgeführt werden müssen. Hierdurch steigen die Kosten um ein Weiteres.

Porenbetonsteine - Hersteller nicht bekannt

Das Problem mit der Druckfestigkeit ist seit den 2000 er Jahren in wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt geworden. Im Beitrag des SWR wird betont, dass die Hersteller in der Produktion die geltenden Normen einhalten würden. Es sei jedoch auffällig, dass vor allem die Steine eines Herstellers betroffen seien. Die untersuchten Mauern weisen eine bis zu 1/3 geringere Druckfestigkeit auf. Das Schadenbild kommt erst nach 10, 15 oder 20 Jahren zum Vorschein. Und der arglose Hauseigentümer läuft dabei Gefahr, dass sein Eigentum und er selbst weiteren Schaden nehmen. Dieser eklatante Materialmangel kann - z.B. im Falle eines Erdbebens - zum Einsturz des Gebäudes führen. Das Problem und das Risiko muss der Hauseigentümer tragen. Die Produkt -
haftung für die Inverkehrbringung beträgt 10 Jahre - und damit ist der Hersteller derzeit juristisch aus der Verantwortung.

Produkthaftung anpassen!

Grundsätzlich haftet, wer ein fehlehrhaftes Produkt hergestellt hat und wenn dadurch ein Personen- oder Sachschaden eintritt. Dann muss der Hersteller dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Dabei ist es gleichgültig, ob der Hersteller den Produktfehler verschuldet hat oder nicht. Das Problem ist jedoch, dass der Geschädigte dem Hersteller nachweisen muss,

1. dass ein Produktfehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts vorliegt,
2. ein Schaden eingetreten ist und
3. das fehlerhafte Produkt den Schaden verursacht hat.

Dabei verjähren die Ansprüche des Geschädigten grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nach der möglichen Kenntnis des Schadens oder nach Bekanntwerden des Produktfehlers. Der Anspruch erlischt endgültig 10 Jahre nach Inverkehrbringen des schadenauslösenden fehlerhaften Produkts. Im Fall der Porenbetonsteine könnte der Bauherr für sein 2010 errichtetes Haus bereits keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

Haftungszeit verlängern

Für auf Langlebigkeit ausgelegte Materialien, wie etwa Baumaterialien wie Stein, Rohre, Ziegel etc. sind, ist die Haftungszeit von 10 Jahren zu kurz bemessen.

Der Verband Wohneigentum fordert, dass man die Produkthaftungszeit bei langlebigen Baustoffen und Materialen verlängert. Für die konstruktiven, keinem Verschleiß unterworfenen Elemente sollte man sie auf 25 Prozent der durchschnittlichen Lebensdauer des Hauptprodukts / Bauwerks aber mindestens 10 Jahre verlängern.

Quelle: Verband Wohneigentum Landesverband Baden - Württemberg e.V.

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