Steuererleichterung für Klimaschutz

Ende des letzten Jahres wurde das Einkommensteuergesetz geändert. Energetische Maßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum können seit 2020 unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Damit wird, was im vermieteten Wohnimmobilienbestand stets möglich war, auch die privat genutzte Wohnimmobilie steuerlich gefördert. Eine jahrelange Diskussion, in der es vor allem um die Frage ging, ob Bund oder Länder die Steuerausfälle tragen, ist zugunsten des Ziels Energieeinsparung und Klimaschutz zu Ende gebracht.

Haus mit Klimadiagramm auf einem Schreibtisch
© Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov

Für Eigenheimbesitzer lohnt es sich, die verschiedenen Förderungen energetischer Sanierungsmaßnahmen durch verbilligte Kredite oder einzelne Zuschussmaßnahmen der KfW oder eben die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35 c Einkommensteuergesetz durchzurechnen.

Was wird gefördert?

Energetische Maßnahmen wie Dämmen der Außenwände, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung der Fenster oder Außentüren, Erneuerung der Heizungsanlage oder Optimierung älterer Heizungsanlagen (älter als zwei Jahre), Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage, Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- oder Verbrauchsoptimierung werden unterstützt. Voraussetzung ist, dass das Eigenheim oder die Eigentumswohnung in der Zeit der Maßnahme und Antragstellung selbst bewohnt wird und keine sonstige öffentliche Förderung erfolgt. Die Wohnimmobilie muss älter als zehn Jahre sein, gerechnet ab Beginn der Herstellung.

Gut planen!

Steuerlich gefördert werden umfassende Sanierungen ebenso wie eine oder mehrere Einzelmaßnahmen entsprechend dem KfW-Standard. Dies muss ein Fachunternehmen durchführen und nach Abschluss entsprechend bescheinigen, ein neutraler Gutachter ist insofern nicht erforderlich. Dennoch, vor Beantragung sollten die Eigentümer gut planen: Welche Maßnahme ist vorrangig? Sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, um ein sachgerechtes Gesamtergebnis zu erzielen? Dies ist insbesondere bei der Erneuerung der Heizungsanlage zu prüfen. Dringend empfiehlt es sich, einen individuellen Sanierungsfahrplan zu entwerfen und eine fachliche Beratung und Kontrolle der Durchführung heranzuziehen. Auch diese Kosten können wie bisher von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst oder - jetzt neu - steuerlich zur Hälfte abgesetzt werden.

Steuern sparen: Ab wann und wieviel?

Es können Sanierungsmaßnahmen abgesetzt werden, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden und vor dem 1.1.2030 abgeschlossen sind. Beginn ist der tatsächliche Beginn der Ausführung oder, wenn genehmigungspflichtig, der Zeitpunkt der Bauantragstellung. Das gibt Zeit für Planung und fachgerechte Umsetzung. Steuerlich absetzen kann man die Kosten über drei Jahre, erstmals in dem Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen ist. Im ersten und zweiten Jahr können je 7 Prozent der Gesamtkosten, aber höchstens je 14.000 Euro veranschlagt werden. Im dritten Jahr können noch einmal 6 Prozent und höchstens 12.000 Euro abgesetzt werden. Insgesamt sind also 20 Prozent und höchstens 40.000 Euro steuerlich relevant.

Förderberatung

Der Verband Wohneigentum begrüßt die steuerliche Absetzbarkeit von energetischer Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien ausdrücklich, sie war überfällig. Angesichts der verschiedenen
Hilfen stehen die Hauseigentümer vor der Aufgabe, die passende Förderung zu finden. Eine fachliche Förderberatung etwa durch Energieberater ist in jedem Falle zu empfehlen. So gibt es eine Online-Liste von Experten, die im Rahmen der Förderprogramme des Bundes anerkannt sind, ebenso Berater in den Verbraucherzentralen der Länder und Hinweise in den Landesverbänden des Verbands Wohneigentum. Ue

Förderung für Wohneigentümer

  • Neu: steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EstG bei der Einkommensteuererklärung

  • KfW-Förderung (www.kfw.de, Bestandsimmobilie): verschiedene Programme zu energieeffizientem Bauen, Sanieren und zu erneuerbaren Energien.

  • BAFA-Förderung (www.bafa.de, Energie): Energieberatung Wohngebäude, einschließlich individuellem Sanierungsfahrplan

  • Energieberatung und energetische Fachplanung und Baubegleitung - Wohngebäude (www.energie-effizienz-experten.de, für private Bauherren)

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