Mühsamer Kompromiss Warnung vor zu starken Eingriffen
Mai 2021
Lange und intensiv wurde über das Baulandmobilisierungsgesetz gestritten. Kurz vor Ende der Legislaturperiode haben sich die Regierungsfraktionen doch noch auf einen Kompromiss geeinigt. Der Verband Wohneigentum plädiert für einen besonnenen Umgang der Kommunen mit den neuen Optionen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum sieht der Verband Wohneigentum die Notwendigkeit, kommunale Handlungsmöglichkeiten zu stärken, um flexibler in der Baulandentwicklung agieren zu können und Großinvestoren und Spekulanten etwas entgegenzusetzen. Eindringlich appelliert er aber an die Kommunen, die neuen Optionen besonnen zu nutzen: "Jeder unverhältnismäßige Eingriff in die Eigentumsrechte wird Rechtsstreitigkeiten provozieren", warnt VWE-Präsident Manfred Jost und mahnt ein kooperatives Zusammengehen von Kommunen und Betroffenen an.
Unter anderem enthält das Baulandmobilisierungsgesetz folgende, teils zeitlich befristete Neuerungen:
Vorkaufsrecht für Kommunen ausgeweitet
Bei sogenannten Problem- oder Schrottimmobilien (leerstehend oder verwahrlost) und "geringfügig bebauten" oder brachliegenden Grundstücken haben die Kommunen ein Vorkaufsrecht. Als neuer Eigentümer können die Kommunen Einfluss auf die Bebauung der Grundstücke mit bezahlbarem Wohnraum nehmen.
"Umwandlungsbremse"
Künftig stehen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt; anders als ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen gibt es kein hartes Umwandlungsverbot. Die "Umwandlungsbremse" gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Welche das sind, können die einzelnen Bundesländer per Rechtsverordnung festlegen.
Die Genehmigung ist nicht nötig, wenn in dem Wohngebäude nicht mehr als fünf Wohnungen sind (hier können die Bundesländer variieren und eine Spanne von drei bis 15 Wohnungen festlegen), oder wenn die Wohnungen zu mindestens zwei Dritteln an Mieter verkauft werden. Weitere Ausnahmen: in Erbfällen, bei Eigenbedarf oder besonderen wirtschaftlichen Notlagen.
In der Diskussion um die Novelle war dieser Punkt besonders umstritten. Auch der Verband Wohneigentum hat sich gegen das Umwandlungsverbot gewandt, dazu Verbands-Präsident Manfred Jost: "Wohneigentum muss gefördert und nicht verhindert werden."
Mit der Regelung, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn das Haus nicht mehr als fünf Wohnungen hat, sollen insbesondere Kleineigentümer geschützt werden.
Sektoraler Bebauungsplan
Hierbei handelt es sich um einen neuen Bebauungsplantyp, mit dem die Kommunen im unbeplanten Innenbereich Flächen ausweisen können für den Wohnungsbau.
Erweiterung des Baugebots
Kommunen können Eigentümer in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verpflichten, freie, baureife Grundstücke mit Wohnungen zu bebauen. Gleichzeitig wird das Verfügungsrecht für den engsten Familienkreis gewahrt; Ausnahmen von der Baupflicht sind also beispielsweise möglich, wenn das Grundstück für die Altersversorgung vorgesehen ist.
Erleichterungen für den Wohnungsbau
Die Bauämter können leichter Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus erteilen. Kommunen können flexibler Dachausbauten und -aufstockungen oder Anbauten ermöglichen.
Im Außenbereich
Kommunen können durch die Wiedereinführung des §13b Baugesetzbuch Baugebiete im Außenbereich leichter ausweisen. Der Wohnungsbau auf bis zu 10.000 Quadratmeter großen Flächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, wird erleichtert.
Fazit
Der Verband Wohneigentum erkennt grundsätzlich die Notwendigkeit des sozialen Wohnungsbaus an. Die weiteren Instrumente, den Wohnungsbau zu fördern, dürfen aber nicht vernachlässigt werden. Nicht zu leugnen sind etwa die positiven Effekte des Wohneigentums für den Wohnungsmarkt, beispielsweise durch den sogenannten Sickereffekt. Denn zieht ein Haushalt in ein neues Eigenheim, macht er dafür die bisherige, preiswertere Wohnung frei. Verband-Wohneigentum-Präsident Jost: "Ein lebendiger, vielfältiger Wohnungsmarkt ist ohne das Wohneigentum nicht denkbar. Auch hier braucht es unterstützende Rahmenbedingungen." Ah/BMI/DV