GEG beschlossen: Wärmeplanung und Förderung schnell umsetzen Verband Wohneigentum mahnt Verbraucherschutz beim Heizungsgesetz an
Berlin/Bonn, 13. September 2023. Freitag hat der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Peter Wegner, Präsident des gemeinnützigen Verbands Wohneigentum, fordert, dass es nach langem hin und her nun zügig in eine sozialverträgliche Umsetzung des Heizungsgesetzes geht. Dazu seien noch viele wichtige Fragen offen, zum Beispiel fehlten die Details zur geplanten Förderrichtlinie sowie Informationen, wie eine verbraucherfreundliche Wärmeplanung umgesetzt werde.
"Das Tauziehen um das GEG hat nun ein Ende. Nachdem die Politik durch unkluge Kommunikation und zähe Diskussionen das Vertrauen vieler Wohneigentümer beschädigt hat, muss die Politik jetzt ihre Hausaufgaben machen und alle offenen Fragen zügig angehen", erklärt Verband-Wohneigentum-Präsident Peter Wegner.
Gibt es weiterhin Bestandsschutz?
Unklar sei beispielsweise bislang, ob der Bestandsschutz für Menschen, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus seit 2002 selbst bewohnen, bestehen bleibe. Auch Details zur Förderung ließen noch auf sich warten. "Hier brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher klare Zusagen für eine dauerhafte und auskömmliche Förderung aller klimaschützenden Maßnahmen an ihrer Immobilie. Dort muss wirksam nachgebessert werden", fordert der Präsident des Verbands Wohneigentum.
Bekannt sei derzeit nur, dass die Förderung für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen zwar steigen solle, das gesamte Volumen der Förderung aber sinke. Wegner appelliert an die Politik: "Menschen mit Wohneigentum dürfen nach der Novellierung des GEG nicht schlechter gestellt sein als vorher. Dämmung, neue Heizkörper und eine Wärmepumpe - das alles kostet. Nur wenn die private Wärmewende bezahlbar ist, werden Sie die Menschen, die sie umsetzen müssen, mitnehmen können."
Härtefallregelungen müssen Länder umsetzen
Laut Bundesregierung können Eigentümerinnen und Eigentümer in Härtefällen von der Pflicht zum klimafreundlichen Heizen befreit werden. Dafür stellt sie den Ländern bis zu 1,8 Milliarden Euro bereit. Die Berechnung der Entlastung soll sich an die Systematik der Preisbremsen anlehnen. Die Länder müssen sich um die Umsetzung kümmern. Der Verband Wohneigentum bemängelt, dass derzeit intransparent ist, wie und unter welchen Bedingungen die Härtefallregelung greift.
Kommunale Wärmeplanung muss verbraucherfreundlich sein
Ebenso braucht es nun eine zügige und verbraucherfreundliche kommunale Wärmeplanung, die ja bei Bestandsgebäuden und bei Neubauten außerhalb von Neubaugebieten Voraussetzung für die Energiewende im Gebäudesektor sein soll. Dem löblichen Entschluss, das Fernwärmenetz auszubauen, müssten jetzt Taten folgen, fordert Peter Wegner: "In diesem Bereich haben die Energieversorger eine Monopolstellung; es ist wichtig, Verbraucherrechte und insbesondere eine bundesweite Preisaufsicht zu etablieren."
Zudem sollten Bürgerinitiativen und Genossenschaften bei der Entwicklung und Umsetzung von regionalen Möglichkeiten wie Nahwärmelösungen unterstützt werden.
"Die Politik muss ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und verlorengegangenes Vertrauen durch eine verbraucherfreundliche Umsetzung zurückgewinnen", resümiert Verband Wohneigentum-Präsident Peter Wegner zum Beschluss des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Diese Regelungen gelten im Detail.
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