Teil 1
1. Zahlungsaufschub für Mieten
2. Ist eine Eigenbedarfskündigung möglich?Die Eigenbedarfskündigung ist uneingeschränkt möglich. Der Kündigungsausschluss bezieht sich auf den Zahlungsverzug aus dem Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020.
3. Hat ein Mieter einen Anspruch auf Stundung der Miete?Neben dem gesetzlichen Zahlungsaufschub kann ein Mieter mit dem Vermieter eine Stundung der Miete vereinbaren. Einen Anspruch auf eine Stundung hat der Mieter nicht.
4. Darf die Mietkaution zum Ausgleich von Mietrückständen verwendet werden?Mit der Mietkaution kann der Vermieter nach Vertragsende offenen Forderungen ausgleichen. Ein Zugriff während der Mietzeit ist nicht erlaubt.
5. Welche Möglichkeiten hat der Vermieter bei eigener Zahlungsschwierigkeit gegenüber der Bank?
Droht dem Vermieter eine Zahlungsunfähigkeit, können laufende Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 ausgesetzt werden. Die Stundung gilt für Verbraucherkredite, die vor dem 15.03.2020 abgeschlossen wurden.
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