Die Wohnungsübergabe

Wohnungsübergabeprotokoll
Mit der Wohnungsübergabe geht die Wohnung in den Besitz des Mieters über. Die Anfertigung eines Wohnungsübergabeprotokolls ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen. Der Wohnungszustand mit dem vorhandenen Inventar wird in einem Wohnungsübergabeprotokoll beweissicher festgehalten. Dadurch können spätere Meinungsverschiedenheiten vorgebeugt werden. Vorhandene Mängel werden erfasst und binnen einer Frist auf Kosten des Vermieters beseitigt.
Außerdem sind die Zählerstände von Heizung/Heizkörper, Strom, Wasser zu erfassen.
Das Wohnungsübergabeprotokoll sollte vom Vermieter und Mieter unterschrieben werden. Allerdings besteht keine Verpflichtung des Mieters oder des Vermieters eine Unterschrift zu leisten. Um auch für diesen Fall gewappnet zu sein, können zur Wohnungsübergabe Drittpersonen mitgenommen werden, die im Wohnungsübergabeprotokoll aufzuführen sind und später ggf. als Zeugen auftreten.

Schlüsselübergabe
Mit der Wohnungsübergabe ist der Vermieter verpflichtet, sämtliche für die Wohnung und weitere vermietete Nebenräume und Garage existierenden Schlüssel an den Mieter auszuhändigen. Die Aushändigung und Anzahl der Schlüssel sollten sich der Vermieter vom Mieter schriftlich bestätigen lassen.
Der Vermieter ist nicht berechtigt, Schlüssel für Notfälle ohne Einverständnis des Mieters zurückzubehalten. Hier empfiehlt es sich, mit dem Mieter eine entsprechende Vereinbarung über einen Notfallschlüssel im Mietvertrag zu vereinbaren. Dabei wird der Notfallschlüssel vor den Augen des Mieters in einen Briefumschlag gesteckt und der Mieter unterschreibt quer über die Lasche. So lässt sich vermeiden, dass der Briefumschlag unbemerkt geöffnet wird. Alternativ muss der Mieter bei Abwesenheit dafür sorgen, einen Schlüssel für Notfälle bei einer Person seiner Wahl zu hinterlegen.

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