Was passiert mit dem Versicherungsschutz beim Tod der Eigentümer

Die wichtigsten Versicherungen für das eigene Haus sind die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die Wohngebäudeversicherung geht im Todes-fall auf die Erben über. Grundsätzlich kann die Versicherung nur mit dreimonatiger Frist zum Fälligkeitstermin gekündigt werden. Durch die Bedingungen der Versicherungsgesellschaften sind abweichende Regelungen mit Sonderkündigungsrechten möglich.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht geht ebenfalls auf die Erben über. Eine Kündigung kann nur zur nächsten Fälligkeit erfolgen. Mitglieder im Verband Wohneigentum haben die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung automatisch mit der Mitgliedschaft, sodass separate Versicherungen kaum vorhanden sind. Mit dem Tod des Mitglieds endet dieser Versicherungsschutz. Die Erben haben dann keinen Versicherungsschutz und müssten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung separat abschließen.

Empfehlung:
Zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes sollte die Mitgliedschaft im Verband Wohneigentum von den Erben (Kinder, Enkel, etc.) fortgeführt werden. Neben der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind weitere Leistungen in der Mitgliedschaft enthalten, wie zum Beispiel eine Immobilien-Rechtsschutzversicherung sowie Rechts- und Gartenberatung, die ebenfalls für die Erben von Interesse sein könnten.
Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr ist in der Regel bezahlt, sodass anfangs keine Kosten entstehen.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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