Änderung der Hessischen Bauordnung 2025
Am 14. Mai 2025 wurde das "Zweite Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung" beschlossen. Ziel der neuen Vorgaben ist es, den Wohnungsbau zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Dabei geht es unter anderem um folgende konkrete Änderungen.
Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens:
Es gibt Erleichterungen bei der Genehmigung von Umbauten und Ausbauten bestehender Gebäude, teilweise entfällt die Baugenehmigungspflicht komplett.
Bauen mit erneuerbaren Energien:
Vereinfachung bei Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen, z.B. Neuregelung der brandschutzrechtlich erforderlichen Abstände von Dachaufbauten und Reduzierung von Abstandsflächen.
Weitere geplante Änderungen:
Es wird über weitere Maßnahmen diskutiert, um das Bauen zu beschleunigen, wie z.B. die Reduzierung von Bürokratie, die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren und die Anpassung von Baunormen.
Den Gesetzentwurf zur HBO-Novellierung können Sie hier nachlesen.
In einer vorab eingebrachten Stellungsnahme begrüßt der Verband Wohneigentum Hessen diese Änderungen.
Wortlaut der Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu o. g. Gesetzesentwurf.
Der Verband Wohneigentum Hessen e.V. ist ein gemeinnütziger Verbraucherschutzverband, der die Interessen privater Haus- und Wohnungseigentümer in Hessen vertritt.
Die vorgesehenen Änderungen der Hessischen Bauordnung begrüßen wir ausdrücklich. Zum vorgelegten Gesetzentwurf haben wir keine weiteren Anmerkungen.
Besonders positiv bewerten wir die geplanten Erleichterungen für den Dachgeschossausbau zur Wohnraumschaffung im Bestand und bei den Stellplätzen. Diese Maßnahmen stellen einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes dar.
Wir verbinden mit den Änderungen der HBO die Erwartung, dass sie zu einer spürbaren Vereinfachung und Beschleunigung von Bauvorhaben führen werden.