Eigenstromversorgung bleibt umlagenfrei

Eigenstromversorgung bleibt umlagenfrei

Das Eigenheim in der Energiewende

Nach kontroverser Debatte und reichlich Aufregung um die Umlage der Förderkosten hat der Bundestag am 27. Juni 2014 das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Für die Besitzer von Kleinanlagen soll der Eigenverbrauch selbsterzeugten Stroms weiterhin abgabenfrei bleiben.

Der Verband Wohneigentum setzt sich seit Jahren insbesondere für die Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen ein. Hier können Eigenheimbesitzer einen Beitrag zur Energiewende zugunsten des Klimaschutzes leisten - und selbst günstigen Strom für ihren eigenen Verbrauch erzeugen. Verbandspräsident Hans Rauch begrüßte daher das Ergebnis: "Wir sind froh, dass nun doch noch die Vernunft gesiegt hat. Nach jahrelanger Werbung der Bürger für eine aktive Beteiligung an der Energiewende, wäre eine Abgabenpflicht für Eigenversorger ein Schlag ins Gesicht gewesen."

Förderung kostet

Mit dem EEG, das den Rahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien vorgibt, verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Anteil der Stromversorgung durch klimaschonende Technologien auf 40 bis 45 Prozent bis 2025 und auf 55 bis 60 Prozent bis 2035 zu steigern. Der Erfolg des EEG durch die Förderung von Investitionen in entsprechende Anlagen und die Ausnahme von Netzentgelten, ist zu teuer geworden. Mit der Reform des EEG sinken die Fördersätze und werden die Ausnahmen von der Umlagenbeteiligung reduziert.

Private Eigenversorgung weiter gefördert

Zwischen Eindämmung der Kosten, Rücksicht auf wettbewerbsrechtliche Maßstäbe der Europäischen Union und Motivation vieler Einzelner, den Klimaschutz mitzutragen, ist ein Interessenausgleich zu finden. Die Kürzungen sollen für neue Anlagen ab Inkrafttreten des EEG am 1. August 2014 gelten. Die Investition in neue Kleinanlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt (bis 10 Megawattstunden pro Jahr), die für die Eigenversorgung produzieren, bleibt erhalten. Eigenheimbesitzer bleiben daher auch zukünftig von Abgaben verschont. Der Verband Wohneigentum erwartet, dass dieses Ergebnis tragfähig ist und in den nächsten Jahren national wie europarechtlich Bestand haben wird.

Quelle: Verband Wohneigentum

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