Countdown für Heizungen und Kamine

Countdown für Heizungen und Kamine

20.11.2014

Nach der 1. Stufe der Novelle galten für Heizungsanlagen, die ab dem 22. März 2010 errichtet wurden, verschärfte Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Staub.
Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt den Feinstaubausstoß kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen in Privathaushalten und kleingewerblichen Betrieben. Gemeint sind damit Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 4 Kilowatt, Pelletöfen, aber auch Kaminöfen und Kachelöfen. Foto: Claus Weis   © Siedlergemeinschaft Heinsheim
Seit März 2010 gilt die Novelle der 1. Bundesimmissions-
schutzverordnung. Die 1. Stufe legte neue Emissions-Grenzwerte für Heizungsanlagen fest. Am 1. Januar 2015 tritt nun die 2. Stufe mit verschärften Grenzwerten in Kraft.
Schadstoffüberprüfung durch den Schronsteinfeger

Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt den Feinstaubausstoß kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen in Privathaushalten und kleingewerblichen Betrieben. Gemeint sind damit Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 4 Kilowatt, Pelletöfen, aber auch Kaminöfen und Kachelöfen.

Nach der 1. Stufe der Novelle galten für Heizungsanlagen, die ab dem 22. März 2010 errichtet wurden, verschärfte Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Staub. Nun tritt am 1. Januar 2015 die 2. Stufe in Kraft. Ab diesem Stichtag gelten für neue Heizungsanlagen die Grenzwerte von 0,4 g/cbm für CO und 0,02 g/cbm für Staub.

Bestehende Anlagen

Bereits bestehende Heizungsanlagen für Festbrennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr müssen die Grenzwerte der Stufe 1 einhalten. Je nach Brennstoff liegen diese Grenzwerte zwischen 0,3 g/cbm bis 1 g/cbm für CO und 0,6 g/cbm bis 0,10 g/cbm für Staub. Für Heizkessel, die vor dem 31. Dezember 1994 auf den Markt gebracht wurden läuft nun der Countdown. Halten sie die Grenzwerte nicht ein, müssen sie bis 31. Dezember 2014 mit einem Filter nachgerüstet oder die komplette Anlage muss ausgetauscht werden.

Kaminöfen

Bei Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Kaminöfen etc.), die nach dem 31. Dezember 2014 neu errichtet werden, gelten folgende Grenzwerte: 1,25 g/cbm CO und 0,04 g/cbm Staub. Altgeräte, mit einer Typprüfung vor 1975 müssen bis Ende 2014 stillgelegt bzw. nachgerüstet werden, wenn sie den CO-Grenzwert von 4 g/cbm und den Staubgrenzwert von 0,15 g/cbm der 1. Stufe überschreiten. Unter http://cert.hki-online.de/ informiert eine Online-Datenbank des HKI Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. über die Emissionen und Produktmerkmale einzelner Modelle.

Ausgenommen von den neuen Regelungen sind Öfen und Kamine, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen, historische Öfen (Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden), Herde mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW, Bade
Um festzustellen, ob die neuen Grenzwerte eingehalten werden, ist eine Messung durch den Schornsteinfeger erforderlich. Foto: Claus Weis   © Siedlergemeinschaft Heinsheim
Ausgenommen von den neuen Regelungen sind Öfen und Kamine, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen, historische Öfen (Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden), Herde mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW, Badeöfen, handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen sowie offene Kamine.

Nachrüsten notwendig?

Um festzustellen, ob die neuen Grenzwerte eingehalten werden, ist eine Messung durch den Schornsteinfeger erforderlich. Laut Umweltbundesamt muss dies spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme, danach alle zwei Jahre durchgeführt werden. Ein Blick auf den letzten Feuerstättenbescheid dürfte also Klarheit schaffen. Bei Einzelraumfeuerungsanlagen reicht eine Bescheinigung des Herstellers über die Einhaltung der geforderten Emissionswerte aus.

BImSchV-Novelle, 1. Stufe

Über die 1. Stufe der Novelle und die ab 22. März 2010 einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte sowie die genauen Übergangsfristen berichteten wir im April 2010. Sie können diesen Beitrag hier nachlesen.

Quelle: Verband Wohneigentum

Foto's: Claus Weis

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