Öffentlichkeitsbeteiligung für Betroffene von Schienenlärm
Öffentlichkeitsbeteiligung für Betroffene von Schienenlärm
Noch bis 31. Mai 2015 können von Schienenlärm betroffene Bürgerinnen und Bürger sich zu ihrer persönlichen Lärmbelastung äußern, und so zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes beitragen.
- Öffentlichkeitsbeteiligung für Betroffene von Schienenlärm in BW.pdf (173.5 KB, PDF-Datei)
Eine Information des Verband Wohneigentum Baden Württemberg e.V.