Öffentlichkeitsbeteiligung für Betroffene von Schienenlärm

Öffentlichkeitsbeteiligung für Betroffene von Schienenlärm

Noch bis 31. Mai 2015 können von Schienenlärm betroffene Bürgerinnen und Bürger sich zu ihrer persönlichen Lärmbelastung äußern, und so zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes beitragen.

Eine Information des Verband Wohneigentum Baden Württemberg e.V.

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