Unwetterschäden Welche Versicherung zahlt ?

Unwetterschäden
Themenbild. Gebäudeversicherung wichtiger Schutz vor dem finanziellen Ruin.   © Verband Wohneigentum Heinsheim/Bad Rappenau

30.08.2023

Nach den Unwettern der vergangen Tage und Wochen stellt sich für viele Hausbesitzer die Frage, ob sie aus -
reichend versichert sind bzw. welche Versicherungen für welche Schäden aufkommen.

Hier ein kurzer Überblick:

Gebäudeversicherung wichtiger Schutz vor dem finanziellen Ruin

Häufig sind Immobilien nicht ausreichend versichert. Das bestätigt ein stichprobenartiger Check von Versicherungen des Verbands Wohneigentum.

Also Vorsicht: Wohngebäudeversicherungen sind wichtig! Hochwasser, Sturm, Feuer oder Leitungswasser können das Haus beschädigen oder komplett zerstören. Ohne ausreichende Versicherungen stehen die Eigentümer schnell vor dem finanziellen Ruin.

Die "Grundversicherung" deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel Leitungswasser. Elementare Wetterereignisse und Naturkatastrophen wie Überschwemmung*, Rückstau**, Erdbeben sind nur versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart ist!

*Überschwemmung (wenn ein stehendes oder fließendes Gewässer über die Ufer tritt oder ein Grundstück durch starken Regen unter Wasser gesetzt wird.)

**Rückstau (Wenn die Kanalisation große Regenmengen nicht mehr aufnehmen dkann und sich das Wasser einen Ausweg in Keller und/oder durch sanitäre Anlagen in die Wohnung sucht.

Für zerborstene Scheiben müsste eine Glasbruchversicherung bestehen.
Für zerborstene Scheiben müsste eine Glasbruchversicherung bestehen.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Hausratversicherung für die Wohnungseinrichtung

Alles, was im Haus ist, aber nicht fest mit diesem verbunden, sondern herausgetragen werden könnte ist ein Fall für die Hausratversicherung, also z. B. Möbel, Teppiche, Hausrat. Aber auch hier ist der Schutz vor o. g. Elementarrisiken nur gegeben, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde. Für zerborstene Scheiben müsste eine Glasbruchversicherung bestehen.

Auch die Höhe der Versicherungssumme sollte regelmäßig überprüft und ggf. angeglichen werden, denn eine Unterversicherung bedeutet, dass im Schadensfall nur eine anteilige Schadenregulierung erfolgt. Die Stiftung Warentest empfiehlt, die Wohngebäudeversicherung als "gleitende Neuwertversicherung" abzuschließen. Damit bezahlen Versicherer sogar den Wiederaufbau eines total zerstörten Gebäudes zu aktuellen Baupreisen.

Überprüfen Sie (regelmäßig) Ihren Versicherungsschutz.

Im Schadensfall sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

Für unsere Mitglieder bietet die AXA einen kostenlosen Versicherungsvergleich. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Landesgeschäftsstelle des Verbands Wohneigentum.

Weitere Hinweise und Antworten auf häufige Fragen zum Thema Unwetterschäden hat auch die Verbraucherzentrale zusammengestellt, Sie finden sie auf https://www.verbraucherzentrale-bawue.de .

Quelle: Verband Wohneigentum Baden - Württemberg e.V.

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