Ein etabliertes Modell beibehalten das Erbbaurecht

Ein etabliertes Modell beibehalten
Themenbild.   © Verband Wohneigentum Heinsheim/Bad Rappenau

27.08.2024

In Deutschland stehen etwa 5 Prozent der Gebäude auf Erbpachtgrund -
stücken.

Wenn Erbbauverträge in den kommenden Jahren auslaufen und erneuert werden, könnten aufgrund der gestiegenen Bodenpreise höhere Erbpachtzinsen anfallen.

Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum mahnt der "Verband Wohneigentum e.V.", die soziale Dimension dieses Instruments nicht zu vernachlässigen.

Der Präsident des "Verbands Wohneigentum e.V.", Peter Wegner: "Es muss jetzt insgesamt um eine situationsangepasste Neugestaltung auslaufender Verträge gehen. Das Erbbaurecht ist ein in vielen Städten und Gemeinden bewährtes Modell, das Menschen die Schaffung und den Erhalt bezahl -
baren Wohnraums ermöglicht. Das muss so bleiben."

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