GEMÜTLICH MIT DER FEUERSCHALE - WAS IST ERLAUBT ?

GEMÜTLICH MIT DER FEUERSCHALE - WAS IST ERLAUBT ?

GEMÜTLICH MIT DER FEUERSCHALE - WAS IST ERLAUBT ?
Genießen Sie den Abend !   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

26.11.2019

Wenn die warme Jahreszeit vorbei ist, verbringen wir unsere Abende meistens wieder drinnen. Garten, Balkon und Terrasse waren monatelang das erweiterte Wohnzimmer.

Das soll jetzt wieder vorbei sein ?

Mit Feuerschalen lässt sich das ändern. Ein prasselndes Feuer im Freien, angenehm warm im Gartensessel, umgeben von Nachbarn und Freunden.

Doch ist das erlaubt ?

Und wo sind die Grenzen ?


Wer sich im Baumarkt eine Feuerschale oder einen Feuerkorb kauft und es sich gleich abends auf der Terrasse damit gemütlich macht, hat zunächst einmal keine Probleme zu erwarten. Rein rechtlich gelten Feuerschalen nämlich als "nicht genehmigungsbedürftige Anlagen".

Mit anderen Worten: Genießen Sie den Abend !

Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht. Denn schon ein Lagerfeuer im eigenen Garten müssen Sie eigentlich anmelden - wenn es innerhalb der Gemeinde ist. Und das ist der eigene Garten ja in aller Regel. Grundsätzlich muss jedes offene Feuer nämlich beim Ordnungsamt beantragt und genehmigt werden.

Gartenberater Sven Görlitz vom Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. erklärt hier was erlaubt ist...

Quelle: Verband Wohneigentum Landesverband Baden-Württemberg e.V.

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