Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Akz: 24 U 146/18, 17.10.2019) gilt: Bei der Bebauung eines Grundstücks sind landesrechtliche Abstandsvorschriften zu beachten. Bei Missachtung der Vorschriften kann der Nachbar im Schadensfall Ansprüche geltend machen; selbst dann, wenn die Brandursache ungeklärt ist.
Quelle: Verband Wohneigentum Landesverband Nordrhein - Westfahlen e.V.