Baukindergeld: Frist verlängert

09.10.2020

Baukindergeld: Frist verlängert
Wer die Immobilie vor Ablauf der Förderung verkauft oder vermietet, erhält keine Förderung mehr.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Die Politik hat die Verlängerung einer wichtigen Frist für das Baukindergeld um drei Monate angekündigt: Wer bis zum 31. März 2021 Kaufvertrag oder Baugenehmigung in Händen hält, kann die Förderung beantragen; ursprünglich sollte diese Frist bereits zum Jahresende auslaufen.

Der VWE hat sich allerdings nicht nur für die Verlängerung dieser Frist ausgesprochen, sondern für eine generelle unbefristete Verlängerung dieses Erfolgsprogramms für junge Familien.

Tipps zum Baukindergeld finden Sie hier...

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