Eigentum verpflichtet - Verkehrssicherung
21.10.2020
Wer ein Eigenheim oder eine Wohnung mit Grundstück besitzt, muss Gefahren von Dritten abwenden, damit niemand auf dem Grundstück oder auf angrenzenden Wegen zu Schaden kommt.
Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht begrenzt sich aber nicht nur auf herbstliches Laubfegen oder Schneeschippen im Winter, sondern beinhaltet vielerlei Aspekte.
Holger Schiller, Rechtsanwalt im Verband Wohneigentum NRW, erklärt die wichtigsten Aspekte der Verkehrssicherungspflicht von Wohneigentümern.