Wie hoch darf eine Hecke sein?

27.11.2020

NACHBARRECHT EINFRIEDUNG – GRÜNE GRENZE
Am Gartenzaun können gute Nachbarschaften zerbrechen. Nehmen Sie aufeinander Rücksicht!   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Die Höhe einer Hecke ist im Nachbarrecht Baden-Württemberg (NRG) in "§ 12, Hecken" geregelt. Ist der Stamm 50 cm von der Grenze zurückgesetzt, darf die Hecke eine Höhe bis zu 1,80 m erreichen.


Es gibt jedoch die Einschränkung, dass für Hecken, die
im Schnitt gehalten werden und zur Einfriedung des Grundstücks auf der Grenze stehen, bei der Höhen -
bemessung dieselbe Richtlinie herangezogen wird, wie für tote Einfriedungen. (etwa Zäune aus Draht, Holz, Stein, etc., siehe NRG § 11): 1,50 m.
Grundlage dabei ist der natürliche Geländeverlauf.

Überwuchs muss der Nachbar nicht dulden und kann Rückschnitt verlangen. Eine Verpflichtung zum Rückschnitt darf nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar erfolgen.

Wenn Abgrabungen oder Aufschüttungen an der Grenze zum Nachbargrundstück vorgenommen wurden, richtet sich die Höhenbemessung grundsätzlich nach dem ursprünglichen Geländeverlauf.

Gute Nachbarschaft erhalten

Bei allem sollten Sie jedoch bedenken: Am Gartenzaun können gute Nachbarschaften zerbrechen. Nehmen Sie aufeinander Rücksicht! Versuchen Sie sich in die Lage des Nachbarn zu versetzen, ehe Sie auf Ihr Recht bestehen. Ein Kompromiss (ein gegenseitiges Zu und Abgeben) ist oft für alle Beteiligten nachhaltiger. Belastungen aus zerrütteten Nachbarschaften können die Lebensqualität beträchtlich einschränken.

Tipp: Mehr Informationen rund um den Garten unter: www.gartenberatung.de

Quelle: Verband Wohneigentum Landesverband Baden - Württemberg e.V.

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