Rechtstipp: Patientenverfügung bei Erkrankung mit COVID19

Rechtstipp: Patientenverfügung bei Erkrankung mit COVID19
Eine Patientenverfügung regelt die Behandlung im Endstadium einer unheilbar tödlich verlaufenden Krankheit oder im Sterbeprozess.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

24.03.2021

In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche Behandlung ein Patient im Endstadium einer unheilbar tödlich verlaufenden Krankheit oder im Sterbeprozess wünscht.

Hierzu gehört manchmal auch, eine künstliche Beatmung auszuschließen. Gelten diese Regelungen auch im Fall einer akuten Corona-Erkrankung ?

Wenn eine Person ohne lebensbedrohliche Vorerkrankungen akut an COVID19 erkrankt und dann medizinische Maßnahmen (künstliche Beatmung) eingeleitet werden müssen, die eine erfolgreiche Heilung der Erkrankung in Aussicht stellen, liegt kein Fall einer Patientenverfügung vor.

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In der Mehrheit der Fälle kann davon ausgegangen werden, dass die künstliche Beatmung der Heilung des "nur" an Corona erkrankten Patienten dienen soll. Da dieser sich zur Zeit der Einleitung der Maßnahme nicht bereits im Endstadium einer unheilbar tödlich verlaufenden Krankheit oder im Sterbeprozess befand, liegt kein Regelfall einer Patientenverfügung vor.

Quelle: Verband Wohneigentum Nordrhein - Westfahlen e.V.

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