Energieausweis Neue Regelungen ab Mai 2021

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Ist das Haus ein Energiefresser oder ein Energiesparer? Wer ein Gebäude verkaufen oder vermieten möchte, muss einen Energieausweis bzw. eine Kopie vorlegen.

Ab dem 1. Mai 2021 gelten dafür verschärfte Regelungen, auf Grundlage des im November 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergie -
gesetzes 2020 (GEG).

Der Energieausweis ist eine Art Steckbrief für Wohngebäude und vermittelt ein Bild von der Energieeffizienz des Hauses. Der Ausweis enthält neben allgemeinen Angaben zum Gebäude Hinweise auf Einsparpotenziale sowie konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen. Er unterscheidet die neun Effizienzklassen A bis H, wobei die Klasse "A+" energetisch besonders gute Gebäude kennzeichnet, während die Klasse "H" einem Gebäude einen schlechten baulichen Zustand bescheinigt.

Für alle Energieausweise gilt: Ab Ausstellung sind sie 10 Jahre lang gültig, eine Verlängerung ist nicht möglich. Relevant sind die Neuerungen also für Ausweise, die 10 Jahre oder älter sind und jetzt erneuert werden.

Wer braucht ihn?

Nicht alle Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen sind automatisch verpflichtet, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Wer in seinem eigenen, längst fertiggestellten Haus wohnt, braucht ihn nicht. Erforderlich ist er für diejenigen, die ein Haus neu vermieten, verpachten oder verkaufen möchten. Wer Interessenten keinen Ausweis - oder eine Kopie - vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann.

Was ist neu ab Mai 2021?

  • Die CO2-Emissionen müssen im Ausweis angegeben werden. Berechnet werden die Emissionen aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes.

  • Die Pflicht, bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einen Energieausweis vorzulegen, gilt jetzt auch für Immobilienmakler.

  • Wer Energieausweise ausstellt, muss bestehende Gebäude vor Ort oder anhand von aussagekräftigen Bildern bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung empfehlen zu können. Stellen Eigentümer Daten für den Energieausweis bereit, sind sie für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Der Aussteller muss die Daten auf Plausibilität prüfen.

  • Im Ausweis muss die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angegeben werden.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Martin Brandis, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale
Martin Brandis, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale.   © vzbv
Zur Erinnerung: Unterschieden wird zwischen Bedarfs- und Verbrauchs -
ausweisen.

Für den Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Verbrauch der Bewohner auf Grundlage von Daten der letzten drei Jahre ermittelt, er ist also verbrauchs -
abhängig.

"Der Verbrauchsausweis bewertet den Bewohner und nicht das Haus. Damit bekomme ich keine ordentliche vergleichbare Bewertung", fasst Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale zusammen. Er empfiehlt für Ein-/Zweifamilienhäuser den Bedarfsausweis. In der Regel ist der Verbrauchsausweis die günstigere Variante, da er schneller und mit weniger Aufwand erstellt wird.

Im Gegensatz dazu bewertet der Bedarfsausweis den theoretischen Verbrauch auf Basis technischer Gebäudedaten und gibt eine nutzerunabhängige Beurteilung, wodurch der energetische Zustand des Gebäudes transparent wird. Eigentümer können damit bei Verkauf gegebenenfalls besser für ihr effizientes Haus werben. Brandis verweist darauf, dass der Verbrauchsausweis nicht immer möglich ist - oder nachteilig sein kann. Er basiert auf den Verbrauchsdaten der vergangenen drei Abrechnungsperioden. "Wenn sich in den drei Jahren Änderungen am Haus ergeben haben, beispielsweise eine neue Heizung eingebaut oder der Energieträger gewechselt wurde, bewertet der Ausweis das Haus nicht korrekt."

Wie finde ich seriöse Aussteller?

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) pflegt eine bundesweite Ausstellerdatenbank. Dort können Eigentümer nach Eingabe ihrer Postleitzahl qualifizierte Energieexperten in ihrer Region finden: www.energie-effizienz-experten.de

Quelle: Energieberatung der Verbraucherzentrale/Ah/Verband Wohneigentum e.V.

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