Fachvortrag Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Siedlergemeinschaft Heinsheim

Fachvortrag zu den Themen der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht


Die Siedlergemeinschaft Heinsheim, in Zusammenarbeit mit der Verbandskreisgruppe Mosbach präsentierten am 15. Marz 2011 im Kath. Pfarrgemeindehaus zu Heinsheim einen Fachvortrag zu den vielfältigen Themen der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht. Hierzu wurde über den Landesverband Baden-Württemberg ein Fachanwalt zur Verfügung gestellt, welcher zu den Gründungsmitgliedern des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten gehöhrt, einem Zusammenschluß von Anwälten und Notaren die ihr Augenmerk ausschließlich dem Erbrecht widmen.
In dem brechend voll besetzten Saal des Kath. Pfarrgemeindehaus begrüßte Harald Fink, der Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Heinsheim die Anwesenden und stellte den Landesgeschäftsführer des Verbandes Wohneigentum, Axel Ackermann und den Fachanwalt Wolfgang Roth den Gästen vor. Axel Ackermann wies in seiner Begrüßungsrede auf die Wichtigkeit klarer und eindeutiger Vormulierungen in einer Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht hin.
Fachanwalt Wolfgang Roth, einem langjährigen Dozenten an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Mosbach, nahm fesch, gleich einen Rundgang durch die Gäste, um diese mit den Feinheiten und Modalitäten der Patientenverfügung in den Bann zu ziehen. So waren die frühzeitige Überlegungen was alles in einer Patientenverfügung geregelt sein sollte seine ersten Themen, welche auch sofort Fragen im Publikum aufkommen ließen. Roth blieb keiner Frage eine Antwort schuldig und zeigte hier sein großes Wissen zu diesem Thema.
Nach einer kurzen Pause, bei der die Helfer der Siedlergemeinschaft das Publikum bewirtschaftete legte Fachanwalt Wolfgang Roth die Vorteile einer Vorsorgevollmacht dem interessierten Publikum dar. So stellte er als erstes mit tatsächlichen Fallbeispielen, welche Wirkungen eine Vorsorgevollmacht haben kann, plastisch heraus. Seine Themenschwerpunkte waren nun wie weit eine Vorsorgevollmacht reicht, wie Missbrauch ausgeschlossen wird und was der Bevollmächtigte selbst zu beachten hat.
Landesgeschäftsführer Ackermann bedankte sich beim Dozenten für den gelungenen Abend, was sich auch über die rege Beteiligung und dem Schlussapplaus des Publikums ausdrückte. Ackermann wies darauf hin, dass der Fachanwalt für den Verband Wohneigentum tätig ist und bei Inanspruchnahme durch Siedlermitglieder, die Erstberatung kostenlos sei. Mit dem Hinweis auf den Baumschnittkurs am 30. März 2011 und dem Dank an die Helfer, beendete Harald Fink, der Gemeinschaftsleiter der Siedlergemeinschaft Heinsheim, die gelungene Veranstaltung.
C.W.

Patientenverfügung

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    Vortrag Patientenverfügung Foto: Claus Weis

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