Gesplittete Abwassergebühr in Bad Rappenau und den Stadtteilen

Einführung der gesplittete Abwassergebühr in Bad Rappenau und den Stadtteilen


Einführung getrennter Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser (gesplittete Abwassergebühr)

Allgemeine Information


Die Abwassergebühr wird in Bad Rappenau bisher anhand des Frischwasserverbrauches (Ablesung Wasseruhr) abgerechnet.
Eine separate Abrechnung des eingeleiteten Regenwassers (= Niederschlagswasser) erfolgt bisher nicht.
Die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers werden über die bisherigen Abwassergebühren mitfinanziert.

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden Württemberg verlangt nun eine Änderung dieser Praxis.
Die Stadtverwaltung kann die Abwassergebühren zukünftig nur noch rechtssicher abrechnen, wenn eine sog. Niederschlagswassergebühr eingeführt wird. Eine Beibehaltung der bisherigen einfachen Abrechnungspraxis auf Grundlage des Wasserverbrauchs ist rechtlich nicht mehr zulässig.

Zukünftig ist eine verursachergerechtere Abrechnung durch die Trennung (Aufsplittung) der bisherigen Abwassergebühr folgendermaßen vorzunehmen:

Die Schmutzwassergebühr wird auf der Grundlage der bezogenen Frischwassermenge (=Ablesung Wasseruhr ) erhoben.
Die Niederschlagswassergebühr berücksichtigt die Quadratmetergröße der bebauten und versiegelten Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet wird.


Es handelt sich hierbei nicht um eine zusätzliche Gebühr. Die Kosten der Abwasser- beseitigung werden lediglich nach einem neuen Maßstab gerechter verteilt.

Nach Erfahrungen anderer Städte ist davon auszugehen, dass sich für Bereiche normaler Wohnbebauung mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern keine oder nur geringe Änderungen ergeben. Grundstücke mit einem hohen Wasserverbrauch und geringen versiegelten Flächen zahlen weniger als zuvor. Für Grundstücke mit großen versiegelten Flächen und gleichzeitig geringem Wasserverbrauch (z.B. Einkaufszentren, Hallenbauten, Schulen usw.) werden die Abwassergebühren steigen.

Um eine möglichst genaue und gerechte Aufteilung vornehmen zu können, hat der Gemeinderat beschlossen, die Ermittlung der versiegelten Flächen mittels Befliegung in Kombination mit einer späteren Eigentümerbefragung vorzunehmen.
Bei der Überfliegung des Gemeindegebietes im Frühling 2011 werden geeignete Luftbilder aufgenommen und diese entsprechend ausgewertet.
Die so ermittelten versiegelten Flächen werden in einen grafischen Erfassungsbogen eingearbeitet, den jeder Eigentümer erhält.

Unter Mithilfe aller Grundstückseigentümer sollen so die tatsächlich versiegelten und angeschlossenen Flächen ermittelt werden.

Bei der Ermittlung der versiegelten Flächen will die Stadt Bad Rappenau nach dem Grad der Sickerfähigkeit unterscheiden. Denn je nach Art der vorhandenen Befestigung fließt mehr oder weniger Regenwasser in die Abwasseranlagen. Wurden für die Hofeinfahrt z.B. Rasengittersteine verwendet, wird eine geringere Fläche zur Gebühr herangezogen als bei Asphaltbelag.
Auch die Nutzung von Zisternen, Sickermulden und ähnlichen Anlagen, die das Regenwasser auf den Grundstücken zurückhalten, führen zu einer Ermäßigung der Niederschlagswassergebühr.

Auf Grundlage des Auswertungsergebnisses wird dann für jedes Grundstück die maßgebliche Fläche für die Niederschlagswassergebühr ermittelt.

Da die Arbeiten zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sehr umfangreich sind, erwarten wir das Ergebnis der Gebührenkalkulation frühestens Ende 2011.

In den nächsten Wochen und Monaten werden wir noch weitere Informationen zu diesem Thema veröffentlichen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne von Mo. bis Fr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr an Frau Schön bei der Stadt Bad Rappenau (Tel.: 07264/922-240) wenden.

Quelle: Stadt Bad Rappenau

Weitere Informationen unter:

Einführung der gesplitteten Abwassergebür

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