Härtefallhilfen für Heizölverbraucher

Nicht nur Haushalte, die mit Gas heizen, sondern auch solche, die 2022 mit Heizöl geheizt haben, sollen einmalig entlastet werden. Dazu hat die Bundesregierung schon im März ein Verfahren vorgestellt, das jetzt konkret umgesetzt und seit 4. Mai durchgeführt werden kann.

Voraussetzung dafür ist eine

- Verdopplung des Heizölpreises 2022 im Vergleich zum von der Bundesregierung festgelegten Referenzpreises 2021,
- dieser Referenzpreis wurde auf 0,71 Euro/Liter (inkl. Ust.) festgelegt.

Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über dem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzbetrag. Dieser muss mindestens aber 100 Euro erreichen, Maximalbetrag ist 2.000 Euro.

Unser Preis 2022 bei Fa. Otto Hattendorf betrug 1,4518 Euro/Liter, Preis also mehr als verdoppelt, die Voraussetzung ist also gegeben!

Der Zuschuss berechnet sich so: 0,8x (Rechnungsbetrag 2022 - 2x Referenzpreis x Bestellmenge)

Beispiel 1

Der Haushalt hat 2022 genau 3.000 Liter bezogen.
--> Rechnungsbetrag: 3.000l x 1,4518 Euro/l = 4.355,40 Euro Rechnungsbetrag
--> Referenzbetrag: 2x 3.000l x 0,71 Euro/l = 4.260,00 Euro
---> Differenz 4.355,40 - 4.260,00 = 95,40 Euro

0,8 x 95,40 = 76,32 Euro --> weniger als 100 Euro, kein Zuschuss!

Beispiel 2

Der Haushalt hat 2022 genau 4.000 Liter bezogen.
--> Rechnungsbetrag: 4.000l x 1,4518 Euro/l = 5.807,20 Euro Rechnungsbetrag
--> Referenzbetrag: 2 x 4.000l x 0,71 Euro/l = 5.680,00 Euro
---> Differenz 5.807,20 - 5.680,00 = 127,20 Euro, davon 80 Prozent

0,8 x 127,20 = 101,76 Euro --> mehr als 100 Euro, Zuschuss genau in der Höhe!

(Die Mindestliefermenge beträgt 3.930,82 Liter, um die Minimalwert von 100 Euro zu erreichen).

Diese Beispiele sind selbstverständlich ohne Gewähr! Hier geht es zur realen Berechnung:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Unter diesem Link kann man nachrechnen lassen und seit dem 4. Mai den Antrag stellen. Das gilt auch für Niedersachsen!

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