Wohnungspolitisches Maßnahmenpaket

Landesregierung beschließt zweites wohnungspolitisches Maßnahmenpaket

30.06.2015

Ab dem 1. Juli 2015 werden in 44 Städten und Gemeinden des Landes Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gedeckelt.

Andernorts dürfen Mieten im selben Zeitraum um 20 Prozent erhöht werden.

Zudem gilt in den 44 Städten und Gemeinden eine Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Umwandlungen von Wohnungen in Eigentumswohnungen von drei auf fünf Jahre.

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